Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Wirtschaftsakteure, ihre digitalen Angebote wie Websites und Apps barrierefrei zu gestalten, sodass sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Das Gesetz gilt grundsätzlich auch für Vereine mit mehr als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 2 Mio. Euro, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.
Nach über einem Jahr Entwicklungs- und Erprobungszeit hat der Bundesverband Soziokultur nun Ökologischen Standards für soziokulturelle Einrichtungen veröffentlicht. Sie bestehen aus einem praxisfreundlichen Excel-Tool, mit dem Einrichtungen ihre ökologischen Maßnahmen einschätzen und weiterentwickeln können.
Die Kulturstiftung der Freistaats Thüringen bietet für Interessierte, die zum 1. Oktober einen Antrag auf Stipendien oder Projektförderung für das Jahr 2026 stellen wollen, im Vorfeld mehrere Online-Tutorials an.
Welche steuerlichen und rechtlichen Änderungen treten für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen zum Jahreswechsel in Kraft? Wir haben einige wichtige zusammengestellt.
Ab sofort steht der in Sachsen speziell für den Kulturbetrieb entwickelte CO2-Rechner "E-Tool Kultur" bundesweit und kostenfrei zur Verfügung. Der webbasierte Emissionsrechner, ermöglicht es Kultureinrichtungen und Veranstaltern, ihre CO2-Emissionen präzise zu berechnen und zu reduzieren.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können. Für gemeinnützige Vereine gelten zwar Übergangsfristen, aber sie müssen ab kommendem Jahr E-Rechnungen empfangen und lesen können. Jetzt hat des Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern erstmals zur E-Rechnungspflicht in gemeinnützigen Vereinen Stellung genommen.
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird ab dem 1. Januar 2025 Pflicht. Das gilt auch für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, soweit sie Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes sind. Zwar gibt es Übergangsregelungen und Ausnahmen, aber ab 2025 muss der Empfang von E-Rechnungen von allen gewährleistet werden.
Ab dem 1. Juli müssen Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern eingehalten werden, wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 Prozent durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert werden. Der Deutsche Kulturrat hat die wichtigsten Informationen zusammgestellt.
Dürfen Vereine gegen die AfD demonstrieren oder sich anderweitig politisch äußern – oder bringen sie damit ihre Gemeinnützigkeit in Gefahr? Die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” hat zu diesen und weiteren Fragen eine Hilfestellung veröffentlicht.
Bund, Länder und Verbände haben am 11. Oktober einen gemeinsamen CO2-Bilanzierungsstandard für Kultureinrichtungen samt zugehörigem CO2-Rechner verabschiedet. Damit können Kultureinrichtungen aller Sparten nach einheitlichen Vorgaben ihre CO2-Emissionen erfassen, Einsparpotentiale identifizieren und nachhaltige Strategien entwickeln.
Die Energiekrise und die damit verbundenen Preissteigerungen haben auch Folgen für Kultureinrichtungen. Wie können die steigenden Kosten abgefedert werden? Und wo kann gespart werden? Wir bündeln die aktuellen Förderprogramme, kulturpolitischen Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen. (Stand: 13.09.2023)
Vereine können künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen. Für die Durchführung von rein virtuellen Mitgliederversammlungen ist hingegen ein Mitgliederbeschluss nötig, aber keine Satzungsänderung. Eine vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung trat am 23. März in Kraft.
Das Bundesfinanzministerium hat die Billigkeitsregelungen für gemeinnützige Vereine und Organisationen im Zusammenhang mit der Corona-Krise bis Ende 2023 verlängert. Das betrifft unter anderem die Regelungen zu satzungsfremden Tätigkeiten, zur Auflösung von Rücklagen oder zur zeitnahen Mittelverwendung.
Ab kommendem Jahr wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf 5 Prozent angehoben. Das geht aus dem neuen Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor. Die Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen und Organisationen abführen, die Leistungen von selbständigen Künstler:innen oder Publizist:innen in Anspruch nehmen.
Die Hilfsbereitschaft für geflüchtete Menschen aus dem Kriegsgebiet ist groß, auch im Kulturbereich. Wenn Kultureinrichtungen Beschäftigungsmöglichkeiten für Kulturschaffende aus der Ukraine anbieten, was muss hier beachtet werden? Die Thüringer Staatskanzlei hat hierzu Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengestellt.
In Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen gibt es eine große Bereitschaft, sich gegen den Krieg in der Ukraine zu engagieren und den davon betroffenen Menschen zu helfen. Beachtet werden müssen dabei aber vereins- und insbesondere gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben.
Um die Lufthygiene von Kulturveranstaltungsorten zu bewerten, liegt nun erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie ein Empfehlungspapier als bundesweit einheitlicher Standard vor. Die Empfehlungen richten sich insbesondere an Kulturveranstaltungsräume mit sitzendem Publikum, wie etwa Theater, Kinos oder Konzertsäle.
Der Bundestag hat die Corona-Sonderregelungen für das Vereinsrecht nochmal bis 31. August 2022 verlängert. Damit können unter anderem Mitgliederversammlungen weiterhin virtuell stattfinden.
Die GEMA beendet die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021. Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbunden Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.
Gutschriften bzw. Erstattungen für behördlich veranlasste Schließungszeiträume im Jahr 2020 können bei der GEMA nur noch bis einschließlich 14. April beantragt werden.