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GEMA beendet Kulanzregelung für Corona-Gutschriften bei behördlich angeordneten Schließungen

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 hat die GEMA ihren Kunden vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der Betriebsschließung ohne Anrechnung von staatlichen Hilfsmaßnahmen gutgeschrieben.

Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beendet die GEMA nun die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021. Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbunden Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.

Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, können noch bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal gestellt werden. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.

Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden. Sofern die GEMA-Vergütung existenzbedrohend ist, wird geprüft, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.

» Weitere Informationen unter: https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen

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