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Gefährdet politische Betätigung die Gemeinnützigkeit?

Dürfen Vereine gegen die AfD demonstrieren oder sich anderweitig politisch äußern – oder bringen sie damit ihre Gemeinnützigkeit in Gefahr? Die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” hat zu diesen und weiteren Fragen eine Hilfestellung veröffentlicht.

Seit Wochen wird im ganzen Land gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit demonstriert. Die Zivilgesellschaft ist gefragt – und stolpert manchmal an den Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts. Viele gemeinnützige Vereine beschäftigt derzeit die Frage, inwieweit sich ein Verein politisch äußern darf, ohne seine Gemeinnützigkeit zu gefährden. Darf er zu einer Demo gegen Rechtsextremismus aufrufen? Darf er so eine Demo veranstalten oder unterstützen?

Die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, ein Zusammenschluss von fast 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen (unter anderen auch unser Bundesverband Soziokultur) , hat hierzu einen Text mit hilfreichen Hinweisen für Vereine veröffentlicht. Dabei wird unter anderem unterschieden, ob ein Verein bei dieser Gelegenheit über seine gemeinnützigen Zwecke hinaus handelt oder ob das eine dauerhafte Tätigkeit ist.

Inhaltsverzeichnis:

  • Hintergründe zum Thema
  • Möglichkeit 1: Der Verein ruft auf, an einer Demo teilzunehmen
  • Möglichkeit 2: Ein Verein hat (neuerdings) Engagement für Demokratie als Schwerpunkt
  • Möglichkeit 3: Ein Verein möchte entsprechende Demonstrationen etc. als Hauptzweck organisieren
  • Weitere praktische Hinweise
    • Nicht das Thema, sondern die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist die Grenze
    • Zugespitzte Formulierungen sind erlaubt
    • Klug ist ein Parteienabstand
    • Nicht für, aber gegen eine Partei demonstrieren?
    • Problemlos: Mittelweitergabe
    • Mit dem Finanzamt sprechen

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