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Seminar: BUCHALTUNG KOMPAKT - Steuererklärung in gemeinnützigen Vereinen
Damit ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden kann, muss er alle drei Jahre dem Finanzamt über die Körperschaftssteuererklärung belegen, dass er noch immer gemeinnützig und satzungsgemäß handelt. Die Steuererklärung ist – zumindest bei kleineren Vereinen – etwas, was auch ohne Steuerberater bewältigt werden kann. Referent Wolfgang Pfeffer zeigt den Umgang mit den aktuellen Steuerformularen unter ELSTER und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
» Alle Infos zum Seminar und Anmeldung unter: www.kulturlandbilden.de
Die Weiterbildung findet im Rahmen von KULTUR LAND BILDEN statt, einem gemeinsamen Kooperationsprojekt der LAG Soziokultur Thüringen mit dem Thüringer Theaterverband und der LAG Spiel und Theater in Thüringen.