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Zukunftswege Ost: Mikroprojekteförderung (bis 16.02.2026)
Die Mikroprojekteförderung der Gemeinschaftsinitiative "Zukunftswege Ost" geht in die nächste Ausschreibungsrunde. Gefördert werden Mikroprojekte mit bis zu 5.000 Euro, die sich für eine demokratische Kultur und die Stärkung der Zivilgesellschaft in den ländlichen Räumen Ostdeutschlands einsetzen.
Mit dem Gemeinschaftsfonds möchte die von mehreren privaten Stiftungen initiierte Initiative Menschen ermutigen und finanziell unterstützen, die sich in Ostdeutschland aktiv vor Ort für ein gesellschaftliches Miteinander und ein respektvolles Zusammenleben einsetzen oder einsetzen möchten. Die Mikroprojekteförderung ist die erste Maßnahme des Gemeinschaftsfonds.
Welche Projekte werden gefördert?
Die Mikroprojekteförderung unterstützt Projekte und Initiativen, die nachweisbar in mindestens einem der drei zentralen Förderbereiche wirken:
- Austausch und Dialog
- Demokratische Kultur
- Stärkung der Zivilgesellschaft
Dabei wird großer Wert daraufgelegt, dass die geförderten Projekte direkt in den ostdeutschen Flächenländern wirken und die Realitäten vor Ort adressieren.
Die Förderung bietet fortlaufend mit bis zu 5.000 Euro für Mikroprojekte eine Möglichkeit, Vorhaben in den drei geförderten Bereichen in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umzusetzen. Langfristig soll der Fonds mit weiteren Partner*innen schrittweise ausgebaut werden und so auch strukturelle Förderung ermöglichen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen
- Einzelpersonen oder ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine gefördert werden
Der Gemeinschaftsfonds versteht sich als niedrigschwelliges und unbürokratisches Förderinstrument. Deshalb gibt es keine komplizierten Förderkriterien und aufwendigen Antragsverfahren und Nachweispflichten.
Bis wann läuft die Bewerbungsfrist?
Eine Bewerbung ist prinzipiell fortlaufend möglich. Die Einreichungsfrist für die 10. Förderrunde ist der 16. Februar 2026. Die bewilligten Projekte können dann ab dem 1. Mai bis einschließlich dem 31. Juli starten. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate.
Der Fonds ist bei der Stiftung Bürger für Bürger angesiedelt, sie wird in der Antragsbearbeitung der Mikroprojekte von der GLS Treuhand e.V. unterstützt. Der Aufbau der Fondsinfrastruktur wird durch den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland und die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS gefördert.
» Weitere Informationen zur Mikroprojekteförderung und Antragstellung
