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Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit (div. Fristen)

Mit dem Bundesprogramm "Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit" will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Zudem erhalten lokale Organisationen und Kommunen durch das Programm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 150.000 Euro.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche sind eine überregionale Herausforderung von gesamtgesellschaftlicher Relevanz, auf die bundesweit einheitlich reagiert werden muss. Mit dem Zukunftspaket sollen daher bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Zugänge geschaffen und so zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beigetragen werden. Ziel des Zukunftspakts ist es, Bewegung, sportliche Betätigung, kulturelles Lernen, kulturelle Aktivitäten sowie die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern

Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm

  • Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mithilfe von Trägern umsetzen oder die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1) sowie
  • die Planung und Umsetzung von Angeboten, die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines "Lokalen Zukunftsplans" selbst planen. Die Kommune aktiviert und begleitet Kinder und Jugendliche einerseits, diese Angebote aktiv zu gestalten, andererseits entwickelt sie dadurch ihre eigenen, kommunalen Beteiligungsstrukturen weiter (Feld 2).

Einzelprojekte (Feld 1) von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe können in drei Zeiträumen eingereicht werden: vom 01. bis 22.02.2023, vom 20.03. bis 03.04.2023 und vom 08. bis 26.05.2023. Die Antragstellung für Projekte von Kindern und Jugendlichen gemeinsam mit einem Träger ist bis zum 15.09.2023 durchgängig möglich.

Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt. Die Antragstellung war bis 31.01.2023 möglich.

Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023. Die Förderhöhe beträgt bis zu 150.000 Euro. Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Der Programmteil "Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket" wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

» Ausführliche Informationen unter: www.das-zukunftspaket.de

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