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Weitere Lockerungen für den Kulturbereich in Thüringen beschlossen
Die Thüringer Landesregierung hat am 6. Mai weitere Lockerungen für den Kulturbereich beschlossen. Danach können ab 13. Mai die Kommunen die Entscheidungen über die Genehmigungen von kleineren Veranstaltungen und die schrittweise Öffnung von Kultureinrichtungen auf der Grundlage sowohl der Bewertung des lokalen Infektionsgeschehens als auch den von den Veranstaltern vorzulegenden Schutz- und Hygienekonzepten treffen.
Großveranstaltungen sowie Theater- und Orchesteraufführungen im Innenraum der institutionell geförderten Theater und Konzerthäuser sind jedoch bis zum 31. August untersagt.
Weiterhin hat sich die Landesregierung darauf verständigt, dass eine eindeutige und pauschale Abgrenzung zwischen Großveranstaltungen und kleineren Veranstaltungen nicht immer möglich ist. So könne auf einem Freiluft-Festplatz ein geringeres Infektionsrisiko bestehen als bei einer Veranstaltung im Innenraum mit weniger Besucher*innen. Um trotzdem Veranstaltern Planungssicherheit zu geben, hat die Landesregierung die in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen geltende Obergrenze von 1.000 Personen in Verbindung mit Leitlinien aus Hessen übernommen. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden danach als Großveranstaltungen bis zum 31. August nicht genehmigt.