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Kultur-Lockdown in Thüringer Corona-Hotspots

Seit dem 11. Dezember gilt in Thüringen zusätzlich zur aktuellen Landesverordnung ein Corona-Eindämmungserlass, der in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 1.000 weitere Einschränkungen vorsieht. Gleichzeitig werden aktuell doppelt Gemimpfte und Geboosterte von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.

Der Thüringer Corona-Eindämmungserlass und die beiden damit verbundenen Muster-Allgemeinverfügungen (für die Inzidenzschwellenwerte 1.000 und 1.500) soll von den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten spätestens am 14. Dezember umgestzt werden. Der Erlass ist befristet bis zum 20. Dezember 2021. Ab 21. Dezember fließen die Regelungen in die dann gültige neue Landesverordnung ein.

1) Hotspotstrategie:

In dieser Hotspotstrategie innerhalb der Warnstufe 3 gelten für den Kulturbereich folgende Regelungen:

7-Tage-Inzidenz über 1.000:

  • Kulturelle Veranstaltungen indoor:
    • generell 2G-Plus (Ausnahmen Testpflicht: siehe unten)
    • qualifizierte FFP-2-Maskenpflicht (ab 6 Jahre)
    • max. 100 Personen und Kapazitätsbeschränkung auf 30%
  • Kulturelle Veranstaltungen outdoor:
    • max. 200 Personen und Kapazitätsbeschränkung auf 50%

7-Tage-Inzidenz über 1.500:

  • Indoor:
    • "Einrichtungen, Dienstleistungen und Angebote der Freizeitgestaltung, insbesondere Museen, Archive, Sehenswürdigkeiten und Denkmäler sowie kulturelle Veranstaltungen, wie Lesungen, Theater-, Kino- oder Opernaufführungen" sind zu schließen bzw. sind untersagt
    • Gaststätten sind zu schließen
  • Outdoor:
    • "Kulturelle Veranstaltungen, wie Lesungen, Theater-, Kino- oder Opernaufführungen" sind untersagt
    • Gaststätten sind zu schließen

Landkreise und kreisfreie Städte können auch ab einem Inzidenzwert von 1.000 freiwillig einzelne Regelmaßnahmen ergreifen, die erst ab einem Wert von 1.500 vorgeschrieben sind.

2) Aussetzung der Testverpflichtung der 2G-Plus-Zugangsbeschränkung:

Von der 2G-Plus-Testpflicht befreit sind

  • Geimpfte, bei denen die zweite Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt (Ausnahme: bei Impfstoff Johnson & Johnson muss eine Boosterimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgt sein und diese darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen)
  • Geimpfte, die eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben
  • Genesene, deren Erkrankung mind. 28 Tage und max. 6 Monate her ist

» Thüringer Corona-Eindämmungserlass vom 10.12.2021 [PDF]

» Muster-Allgemeinverfügung für Inzidenz ab 1.000 [PDF]

» Muster-Allgemeinverfügung für Inzidenz ab 1.500 [PDF]

» Aussetzung der Testverpflichtung der 2G-Plus-Zugangsbeschränkung [PDF]

» Weitere Informationen sowie die tagesaktuellen Inzidenzwerte für Thüringen

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