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Thüringer Kulturstiftung: Antragsfrist für Projektanträge vorverlegt (bis 01.10.)

Die Antragsfrist der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen für Projektanträge im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur für das Jahr 2023 wurde vom 15. Oktober auf den 1. Oktober 2022 vorverlegt. Diese Frist gilt auch für Anträge auf Arbeitsstipendien für Künstlerinnen und Künstler.

Projektförderung

Gefördert werden kulturelle und künstlerische Projekte im Bereich der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst (Theater und Tanz), der Literatur, der Musik und Film/Video. Gefördert werden zeitlich befristete künstlerische, kulturelle und kulturgeschichtliche Projekte von überregionaler und modellhafter Bedeutung aus den genannten Sparten, an deren Durchführung ein erhebliches Landesinteresse besteht.

Die Projekte sollten sich durch Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen. Die Förderung künstlerischer und kultureller Vielfalt bzw. Interkulturalität wird ebenso berücksichtigt wie ein Ausgleich regionaler Benachteiligung.

Eine Projektförderung kann jede natürliche oder juristische Person erhalten, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Thüringen hat oder deren Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.

Antragsfrist: 1. Oktober 2022

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Arbeitsstipendien

Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten (Bildenden Kunst, Darstellenden Kunst, Literatur, Musik und Film/Video) sind aufgerufen, sich bis zum 1. Oktober 2022 um Fördermittel der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zu bewerben.

Stipendien werden für die Dauer von drei bis zwölf Monaten in Höhe von bis zu 1.000 Euro/Monat sowohl im Inland, als auch im Ausland gewährt. Die Vergabe von Stipendien erfolgt für hervorragende künstlerische Einzelleistungen. Stipendien können grundsätzlich Künstlerinnen und Künstler erhalten, die ihren bzw. den ersten Wohnsitz oder Geburtsort in Thüringen haben oder deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.

Die Vergabe von Stipendien erfolgt für hervorragende künstlerische Einzelleistungen; es soll hierdurch insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. Arbeitsstipendien können auch für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) verwendet werden.

Antragsfrist: 1. Oktober 2022

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