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Thüringer Ehrenamtsgesetz verabschiedet
Der Thüringer Landtag hat am 7. Juni das Thüringer Ehrenamtsgesetz beschlossen. Es sieht unter anderem ein Landesprogramm mit einem Volumen von 15 Millionen Euro vor mit dem Ehrenamtliche und Vereine gefördert werden sollen.
Mit den Stimmen der CDU und der Regierungskoalition - bei Enthaltungen der FDP und der AfD - wurde das Thüringer Ehrenamtsgesetz im Landtag verabschiedet. Es sieht vor, dass für das Ehrenamt 15 Millionen Euro im Jahr vom Freistaat über ein Landesprogramm bereitgestellt werden. Die Abwicklung soll über die Thüringer Ehrenamtsstiftung geschehen, die weitere 3,5 Millionen Euro erhalten soll.
Mit dem Gesetz einher geht auch eine Anpassung zum Thüringer Glücksspielgesetz: Die Beteiligung der Bereiche Sport und Wohfahrtspflege an den Erträgen aus den Spieleinsätzen der Thüringer Staatslotterie wurde erhöht. Damit können beide Bereiche mehr "Lottomittel" an Vereine ausreichen. Der Kulturrat Thüringen hatte kürzlich diese Ungleichbehandlung kritisiert, da der Kulturbereich als zweitgrößter Engagementbereich bei der Vergabe nicht berücksichtigt wird.
Der Entwurf des Thüringer Ehrenamtsgesetzes wurde von der CDU im Februar 2024 in den Landtag eingebracht. Anschließend gab es ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren von Vereinen und Verbänden, an dem auch wir uns als LAG Soziokultur Thüringen beteiligten. Neben dem Hinweis auf die Ungleichbehandlung bei der Lottomittelvergabe, haben wir vor allem auf die Gefahren einer Zentralisierung des Ehrenamtes und einer Etablierung von Doppelstrukturen aufmerksam gemacht, denn die verschiedenen Fachverbände unterstützen mit ihrem Know-how schon seit vielen Jahren auch ehrenamtlich arbeitende Vereine und Initiativen.
» Gesetzestext und Parlamentsdokumentation zum Thüringer Ehrenamtsgesetz
» Stellungnahme des Kulturrats Thüringen zum Thüringer Ehrenamtsgesetz