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Thüringer Landesprogramm zur Ehrenamtsförderung gestartet
Nach der Förderung durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung und den GEMA-Pauschalvertrag stehen ab sofort weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen des neuen Landesprogramms zur Stärkung des Ehrenamts zur Verfügung. Über eine Projektförderung können zum einen Vorhaben zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements mit bis zu 50.000 Euro bezuschusst werden. Zum anderen können Unterstützungsleistungen bis zur gleichen Höhe zur Abmilderung von Notsituationen beantragt werden. Antragsfrist für das laufende Jahr ist der 15. September 2025.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden Einzelpersonen, Gruppen/Initiativen oder juristische Personen (Vereine etc.), die unentgeltliches, gemeinwohlorientiertes (gemeinnütziges) Engagement leisten, insbesondere in den Bereichen
- Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum- und Kultur
- Sport, Bildung und Gesundheit
- Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz
- Soziales, Kirche, Religion und Weltanschauung
- Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung
Was kann gefördert werden?
Über eine Projektförderung können zum einen Maßnahmen und Projekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements mit 5.000 bis zu 50.000 Euro bezuschusst werden. Zum anderen können Unterstützungsleistungen (Billigkeitsleistungen) bis zur gleichen Höhe zur Abmilderung von Notsituationen beantragt werden.
(1) Förderfähige Maßnahmen über die Projektförderung:
- Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen (Antragssumme bis 10.000 Euro; bei Kooperationsveranstaltungen bis 15.000 Euro)
- Ehrenamtliche Betreuung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen und in Not. (bis 8.400 Euro)
- Nachwuchsgewinnung von und für Vereine insbesondere von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien (bis 10.000 Euro; bei Kooperationsprojekten 15.000 Euro)
- Individuelle Würdigung von bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierten natürlichen und juristischen Personen sowie Gruppen/Initiativen (bis 2.500 Euro)
- Aus-, Fort- und Weiterbildung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte natürliche Personen in allen Altersgruppen. (bis 250 Euro pro TN/Tag bzw. 100 Euro bei Online-Veranstaltungen)
- Zuschüsse zum Erwerb kostenpflichtiger Lizenzen im Zusammenhang mit Aus-, Fort- und Weiterbildungen (bis 500 je Lizenz)
- Digitalisierung im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit und bei deren Kommunikation (bis 10.000 Euro)
- Öffentlichkeitsarbeit von Gruppen/Initiativen, Vereinen, Verbänden und Organisationen (bis 2.500 Euro)
- Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz (bis 840 Euro pro Person, max. 5.000 Euro pro Organisation)
- Modellprojekte, mit denen Formen des Ehrenamtes erprobt und/oder Menschen für das Ehrenamt gewonnen, sie motiviert und bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützt werden sollen (5.000 bis 50.000 Euro, bei Kooperationsprojekten bis 100.000 Euro)
- Unterstützung der ehrenamtlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen (bis 2.500 Euro)
- Investitionszuschüsse für eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts (bis 20.000 Euro)
Dabei können verschiedene Förderinhalte wie zum Beispiel Veranstaltungen und die individuelle Würdigung von natürlichen und juristischen Personen innerhalb eines Projektes oder Kooperationsprojektes kombiniert werden. Grundsätzlich ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten (auch als Eigenleistung) zu erbringen.
(2) Was kann in Notsituationen gefördert werden (Billigkeitsleistung)?
- Existenzsicherung bei unverschuldeter Notlage und besonderer Bedeutung der Organisation für das Ehrenamt in Thüringen
- Kosten für Rechts- oder Steuerberatung für Vereine
- Unterstützung bei Unfällen und Haftpflichtschäden
Für das Zuwendungsverfahren (Projektförderung) ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zuständig. Die Unterstützung durch Billigkeitsleistung erfolgt aus dem Landesehrenamtsfonds. Für das Verfahren ist die Thüringer Staatskanzlei (TSK) zuständig.
Antragsfristen und Antragstellung
- für 2025: bis zum 15.09.2025
- für 2026: vom 01.12.2025 bis 15.04.2026
- Anträge für Notfälle können jederzeit gestellt werden
Anträge können nur digital gestellt werden.
Hintergrund: Auf Basis des im Juli 2024 verabschiedeten Thüriger Ehrenamtsgesetzes stellt das Land künftig im Rahmen des Landesprogramms „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thüringen“ jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung.
» Weitere Infos und Antragstellung unter https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung
