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Thüringer Corona-Hilfen für Soziokultur verlängert

Die Thüringer Corona-Hilfen für gemeinnützige Träger im Bereich der Soziokultur und freien Theater, die wegen der Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind, werden verlängert. Zusätzlich können die Zuschüsse nun auch für Kulturfestivals, unabhängig von ihrer Rechtsform, gewährt werden.

Gegenstand der Billigkeitsleistung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird, sind Finanzhilfen zur Kompensation von Einnahmeausfällen, die infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie den betreffenden Trägern entstanden sind. Ziel ist der Erhalt und Fortbestand der Einrichtungen zur Sicherung
der Infrastruktur im Kulturbereich.

Die Höhe der Billigkeitsleistung entspricht der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten oder Verpflichtungen für den unter Corona-Bedingungen zulässigen Betrieb des Antragstellers nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z. B. Zuwendungen, andere Fördermittel, sonstige Corona-Hilfen, Kurzarbeitergeld, Stornogebühren, andere Entgelte) ergibt.

Die bisherige Richtlinie wurde um zwei wesentliche Punkte ergänzt:

  • Zum einen werden neben gemeinnützigen Trägern im Bereich der Soziokultur und freien Theater alle Träger im Bereich der Kulturfestivals unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Einrichtung in Thüringen haben, von der ab jetzt geltenden Richtlinie erfasst. Kommunale und kommerzielle Festivals bis zu 200.000 Euro Förderung beantragen.
  • Zum anderen wird die Billigkeitsleistung zunächst für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.06.2021 gewährt. Damit können Antragsberechtigte, denen eine Beantragung für die letzten drei Monate nicht möglich war, rückwirkend Hilfen beantragen und so auch später erkennbar gewordene Defizite ausgleichen.

Die Anträge auf Gewährung sind ab sofort bis zum 30.04.2021 (Achtung: Frist verlängert!) für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 sowie mit Antragstellung zum 15.06.2021 für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2021 unter Verwendung der vorgegebenen Formulare bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) schriftlich einzureichen, über deren Bewilligung die Thüringer Aufbaubank entscheidet.

Die LAG Soziokultur Thüringen begrüßt, dass die Forderungen in der gemeinsamen Stellungnahme mit den Thüringer Theaterverband und der LAG Spiel und Theater vom November letzten Jahres in die neue Richtlinie eingeflossen sind.

» weitere Infos und Antragstellung unter: www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/corona-hilfe-bereich-kultur

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