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Thüringer Corona-Härtefallfonds aufgelegt (bis 31.10.)

Die Billigkeitsleistung soll Unternehmen in coronabedinger Notsituation unterstützen, die bisher durch das Netz der regulären Wirtschaftshilfen gefallen sind. Eine Antragstellung ist ab 19. Mai über das Portal der Thüringer Aufbaubank möglich.
 
Der Freistaat Thüringen richtet einen Corona-Härtefallfonds für diejenigen Thüringer Unternehmen ein, die trotz pandemiebedingt schwieriger wirtschaftlicher Lage keinen Zugang zu den regulären Hilfsprogrammen haben. "Es gibt eine Reihe von Einzelfällen, in denen Unternehmen oder Selbständige durch das Netz der Wirtschaftshilfen von Bund und Land gefallen sind", sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. "Mit dem Härtefallfonds wollen wir dieser speziellen Zielgruppe Unterstützung anbieten, um zu verhindern, dass es aufgrund der Corona-Krise zu Geschäftsaufgaben kommt." Die Förderung beläuft sich dabei auf maximal 100.000 Euro pro Fall – "eine höhere Unterstützung ist in Ausnahmefällen bei besonderen regionalen wirtschaftlichen Interessen jedoch möglich", so Tiefensee.

Die Richtlinie und Erläuterungen zum Härtefallfonds sind auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank einsehbar. Förderanträge können ab 19. Mai gestellt werden. Die Beantragung erfolgt wie bei den Wirtschaftshilfen über einen Steuerberater. Über die Härtefallanträge entscheidet eine Härtefallkommission, der jeweils ein Vertreter von Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Staatskanzlei sowie der Thüringer Aufbaubank angehören und die von Vertretern der Thüringer Kammern beraten wird.

Eine Förderung aus dem Härtefallfonds soll pandemiebedingte besondere wirtschaftliche Härten ausgleichen, die nach dem 1. März 2020 entstanden sind. Besondere Härten liegen dann vor, wenn ein Unternehmen in der Corona-Krise außerordentliche Belastungen zu tragen hat, die absehbar dessen wirtschaftliche Existenz gefährden – es zugleich aber die vorhandenen Fördermöglichkeiten von Bund und Land nicht in Anspruch nehmen kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei
  • atypischen Umsatzentwicklungen oder Saisongeschäften, aufgrund derer andere als die üblichen Vergleichszeiträume in Betracht gezogen werden müssen;
  • Auseinanderfallen von Bestell- und Lieferzeiträumen;
  • Nebenerwerbstätigkeit mit Gewerbeschein (soweit die Einkünfte aus dieser Tätigkeit im Jahr 2019 mindestens 30 Prozent der Gesamteinkünfte betrugen).

"Außergewöhnliche Belastungen" liegen dann vor, wenn in dem Zeitraum, für den Härtefallhilfen beantragt werden, corona-bedingte Umsatzeinbrüche von in der Regel mindestens 30 Prozent zu verzeichnen waren. Insgesamt sei die Förderrichtlinie jedoch bewusst offen formuliert worden, betont Wirtschaftsminister Tiefensee: "Damit sind wir ausreichend flexibel, um auch auf noch unbekannte oder unvorhersehbare Einzelfälle zu reagieren". Die Regularien sind in den vergangenen Wochen eng mit den Industrie- und Handelskammern, weiteren Branchenvertretern (z.B. aus der Veranstaltungswirtschaft) und der Thüringer Aufbaubank (TAB) abgestimmt worden.

Die Finanzierung des Härtefallfonds erfolgt zu gleichen Teilen durch Bund und Land – für Thüringen stellt der Bund zunächst knapp 20 Millionen Euro zur Verfügung, die vom Freistaat nach Bedarf kofinanziert werden müssen. Das Programm läuft bis zum 31. Oktober 2021. Grundsätzlich förderfähig sind Unternehmen mit Sitz in Thüringen; von der Förderung ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die sich bereits vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten befanden.

» Richtline und FAQ unter www.aufbaubank.de/foerderprogramme/haertefallfonds

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