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Thüringen verlängert Corona-Maßnahmen bis 2. April

Die Landesregierung hat sich aufgrund der sehr hohen Inzidenz im Freistaat auf eine Fortführung bestehender Insfektionsschutzmaßnahmen bis zum 2. April geeinigt. Ursprünglich sollten alle Maßnahmen – bis auf Basisregelungen – am 20. März auslaufen.

Die Thüringer Landesregierung hat sich in ihrer gestrigen Kabinettsitzung darauf verständigt, von der Übergangsregelung im Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz Gebrauch zu machen. Demzufolge tritt mit Ablauf des 18. März 2022 – nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes durch den Bundestag und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – eine neue Corona-Schutzverordnung für den Freistaat Thüringen in Kraft, die neben den vorgesehenen Basisregelungen auch die Fortführung bestehender Maßnahmen bis Anfang April im Rahmen des gesetzlich Möglichen umsetzt. Dazu zählen unter anderem erweiterte Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen in geschlossenen Räumen sowie die Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten in bestimmten Einrichtungen.

Für den Kulturbereich soll gelten:

Pflicht zum Tragen einer qualifizierte Gesichtsmaske:

  • öffentliche Veranstaltungen (geschlossene Räume)
  • Gaststätten einschließlich Bars, Kneipen und Cafés (nicht am Tisch)

Zugangsbeschränkungen:

3G:

  • öffentliche Veranstaltungen (geschlossene Räume)
  • Gastronomie (inkl. Bars)
  • Proben von Chören und Orchestern

2G:

  • Clubs und Diskotheken

  • 3G-Zugangsbeschränkung entfällt für kulturelle Einrichtungen sowie dienstliche, amtliche und kommunale Veranstaltungen, Sitzungen und Beratungen von Stiftungen oder anderen Einrichtungen mit öffentlich-rechtlicher Aufgabenwahrnehmung

» Aktuelle Maßnahmen im Überblick und aktuelle Verordnung unter: https://www.tmasgff.de/covid-19

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