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Steuerpolitische Vorschläge des Deutschen Kulturrates

Der Deutsche Kulturrat hat sich in einem Forderungspapier zu ausgewählten steuerpolitischen Themen positioniert. Das Steuerrecht sei ein wichtiges Instrument der indirekten Kulturförderung. So sollen nach Ansicht des Kulturrates:

  • der ermäßigte Umsatzsteuersatzes auf den Kunsthandel angewendet werden. Auch für künstlerische Fotografie müsse – wie es auch für E-Books erreicht werden konnte – der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten.
  • Kultureinrichtungen soll ein Optionsrecht eingeräumt werden, mit dem ihnen der Verzicht auf eine Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Dienstleistungen ermöglicht wird.
  • Weiterhin soll an den Umsatzsteuerbefreiungstatbeständen für Bildungsdienstleistungen festgehalten und keine Beschränkung auf die berufliche Bildung vorgenommen werden.
  • bei der sog. Ausländersteuer sollte die Milderungsregel nach § 50a EStG von 250 Euro (Bruttovergütungsvereinbarung) pro Person pro Auftritt auf 400 Euro angehoben werden.
  • Auch hält es der Kulturrat für unangemessen, dass Mietkosten, die Konzert- und Tourneeveranstalter für die Auftritte ihrer Künstler in Stadt- und Mehrzweckhallen zahlen, der Gewerbebesteuer unterliegen.
  • Hinsichtlich der Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes unterstreicht der Deutsche Kulturrat, dass die politische Betätigung zum Selbstverständnis der Zivilgesellschaft gehört und einen wichtigen Beitrag zur lebendigen Demokratie leistet.

» zum Forderungspapier des Deutschen Kulturrates

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