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Starthilfeförderung für junge Initiativen (bis 26.02.2024)

Die Stiftung Mitarbeit vergibt auch in diesem Jahr Starthilfezuschüsse an neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen aus Deutschland in ihrer Anfangsphase, die in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung jenseits von Schule sowie Kultur und Umwelt innovativ tätig sind. Wesentlich ist dabei, dass die förderfähigen Aktionen beispielhaft aufzeigen, wie Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten können.

Die Förderung richtet sich an neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen aus Deutschland, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordenbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein. Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu 500 Euro gefördert werden.

Förderfähig sind Sachausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, die Initiativen- und Vereinsorganisation (z. B. Ausstattungsgegenstände, Büro-, Verbrauchs- und Moderationsmaterial) sowie für erste Aktivitäten.

Die Antragsfristen für das Jahr 2024 sind:

  • 26. Februar
  • 24. Juni
  • 7. Oktober

» Weitere Informationen unter: www.mitarbeit.de/foerderung_projekte/starthilfefoerderung

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