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Sonderfonds Kulturveranstaltungen: Wirtschaftlichkeitshilfe verlängert
Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird bis Jahresende verlängert. Gleiches gilt für die in der Wirtschaftlichkeitshilfe integrierte Ausfallabsicherung für private Veranstalter.
Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen (mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab.
Bislang war die Registrierung für die Wirtschaftlichkeitshilfe nur für Veranstaltungstermine bis 31. März 2022 möglich. Ab sofort können Veranstaltungstermine bis 31. Dezember 2022 registriert werden. Damit wird die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe der Laufzeit der "Ausfallabsicherung" für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden angeglichen.
Dafüber hinaus wurde die Frist für freiwillige Absagen schon registrierter Veranstaltungen bis 31.03.2022 in beiden Ausfallabsicherungen verlängert. Diese werden damit als "pandemiebedingt" anerkannt.