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Sonder-Arbeitsstipendien für Thüringer Künstler*innen

Die Thüringer Staatskanzlei vergibt 250 Sonder-Arbeitsstipendien á 4.000 Euro für Thüringer Künstler*innen aller Sparten. Ab 25. Januar können Anträge bei der Kulturstiftung des Freistaats gestellt werden.

Um die Vielfalt und Lebendigkeit der Thüringer Kulturszene trotz der Corona-Krise zu erhalten, bringt der Freistaat Thüringen ein weiteres Stärkungspaket für die Kultur auf den Weg. Es ist ausgestattet mit 1 Mio. Euro und geht damit über ein erstes Nothilfeprogramm des Sommers 2020 hinaus. Das neue Stipendienprogramm soll die nachweislich angespannte und partiell prekäre materielle Situation der Künstler*innen absichern und damit die Voraussetzungen schaffen, damit diese ihre Arbeit an eigenen Projekten fortsetzen und ihre künstlerischen Ziele weiterverfolgen können.

Das neue Stipendienprogramm richtet sich an freischaffende Künstler*innen mit Hauptwohnsitz in Thüringen, für welche die Pandemie-Maßnahmen existenzbedrohende ökonomische Folgen haben. Die Stipendien sollen die Kulturakteure dabei unterstützen, zukunftsweisende Konzepte und Formate zu entwickeln. Ausgelobt werden 250 Einzelstipendien in Höhe von je 4.000 Euro.

Wer?
Stipendien können freiberuflich tätige Künstler*innen der Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film und Literatur erhalten, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Die künstlerische Tätigkeit muss auf den Haupterwerb gerichtet sein.

Was?
Gefördert werden künstlerische Vorhaben bzw. Projekte. Dazu gehört auch die Entwicklung oder die Umsetzung neuer kreativer Ansätze der Kunstvermittlung. Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ideen und Formate. Dabei können auch die sich in der Krise entwickelnden alternative Kommunikations- und Interaktionstechniken aufgegriffen werden sowie die Restrukturierung schöpferischer Arbeitsprozesse oder die Erprobung digitaler, webbasierter Vermittlungsformen umgesetzt werden.

  • Beispiele für förderfähige Vorhaben: Formatentwicklung für die zukünftige künstlerische Arbeit, Online-Konzerte, Komponieren, Einstudierung von Werken/Repertoirepflege, Online-Ausstellung, Online-Mitmachprojekte, Recherchearbeiten für künftige Projekte, Schreiben von Manuskripten und Konzepten, Online-Kurse, interaktive Projekte, Online-Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten etc.

Wie?
Die Stipendien können ab Montag, 25. Januar 2021, bei der Thüringer Kulturstiftung ausschließlich über ein Online-Formular unter www.kulturstiftung-thueringen.de beantragt werden.

Eine Bewerbung ist bis zum 25. Februar 2021 möglich. Die Entscheidung über einen Antrag obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung. Termin dafür ist der 26. März.

» zur Medieninformation der Thüringer Staatskanzlei
 

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