Aktuelles

Nachrichten & Informationen

Meldungen

Sachsen vereinfacht Vorschriften zur Förderung von Kunst und Kultur

Für die Förderung von Kunst und Kultur im Freistaat hat das Kunstministerium seine Richtlinie überarbeitet und die Vorschriften den aktuellen Erfordernissen angepasst. Dachverbände oder Fachorganisationen und Interessenvertretungen werden institutionell gefördert. Der Freistaat fördert außerdem Projekte mit Landesgrenzen überschreitender Ausstrahlung. Die Förderung wurde vollständig an die Kulturstiftung übergeben.

Mit der neuen Vorschrift können die Förderzuständigkeiten der Kommunen und Kulturräume, der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen bei den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und des SMWK besser voneinander abgegrenzt werden. Zudem fördert das Kunstministerium auf der Grundlage dieser Richtlinie eine Reihe von Landeskulturverbänden und Einrichtungen institutionell. Es handelt sich dabei zumeist um Dachverbände oder Fachorganisationen und Interessenvertretungen bestimmter Sparten, die als Ansprechpartner, Berater und Koordinator der Akteure dieser Sparten deren strukturelle Grundversorgung sichern. Der Freistaat fördert außerdem Projekte mit Landesgrenzen überschreitender Ausstrahlung.

Um ein möglichst unbürokratisches und den Wünschen der Geförderten entsprechendes Vorgehen zu gewährleisten, wurde die Vorschrift in einigen Punkten geändert. Diverse Einzelbestimmungen wurden gekürzt und vereinfacht, um Antragstellung und Verwaltungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Förderung von Projekten und Stipendien wurde vollständig an die Kulturstiftung des Freistaats abgegeben. Die Antragsfrist für die Förderung im Bereich Kunst und Kultur für Projekte des folgenden Haushaltsjahres wurde vom 1. November auf den 15. Oktober vorverlegt, um eine frühzeitige Bewilligung und Auszahlung der Gelder zu ermöglichen.

mehr Informationen

Zurück