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Projektförderungen Fonds Soziokultur für erstes Halbjahr 2025 (bis 02.11.2024)
Der Fonds Soziokultur startet eine neue Ausschreibungsrunde für die beiden Förderprogramme Allgemeine Projektförderung und U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen. Bis zum 2. November 2024 sind Kulturschaffende und Einrichtungen der Soziokultur, der Kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit aufgerufen, ihre innovativen und partizipativen Projektvorhaben einzureichen.
Die Ausschreibungen sind themenoffen und bieten Raum für kreative Ideen, die mit künstlerischen Mitteln und aktiver Mitwirkung der Gesellschaft aktuelle Themen bearbeiten.
Allgemeine Projektförderung
Mit der Allgemeinen Projektförderung unterstützt der Fonds Soziokultur zweimal jährlich modellhafte, zeitlich befristete und partizipative Projekte, die von Initiativen und Einrichtungen der freien Kulturarbeit, der kulturellen Bildung und der Soziokultur durchgeführt werden. Dabei können bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten und bis max. 30.000 Euro beantragt werden. Die Projekte dürfen frühestens am 1. Februar 2025 beginnen und können jahresübergreifend gefördert werden.
Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Mit dem Projekt muss etwas Neues ausprobiert werden, z.B.:
- die Bearbeitung eines aktuellen oder spannenden Themas
- das Testen eines neuen Formates
- das erschließen einer neuen Zielgruppe
- die Suche nach neuen, ungewöhnlichen Aufführungsorten
- eine bestimmte Vor-Ort-Situation, auf die mit dem Projekt reagiert wird.
Förderprogramm U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen
Das Förderprogramm U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen ermöglicht jungen Menschen, kreative Projektideen gemeinsam mit anderen zu entwickeln und umzusetzen. Unterstützt werden experimentierfreudige und partizipative Kulturprojekte mit zeitlicher Begrenzung und unter eigener Verantwortung junger Kulturschaffender im Alter von 18 bis 25 Jahren. Diese können mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten und bis max. 4.000 Euro überjährig gefördert werden.
Die Antragstellung für beide Förderprogramme ist vom 2. Oktober bis 2. November 2024 über das Online-Portal möglich.