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Projektförderung Thüringer Staatskanzlei (bis 15.10.2024)

Bis zum 15. Oktober können kulturelle Träger bei der Thüringer Staatskanzlei Anträge auf eine Projektförderung in den Bereichen Soziokultur, Jugendkultur, Spartenübergreifendes und Breitenkultur für das Jahr 2025 einreichen. Neben Kulturprojekten können auch investive Maßnahmen für kulturelle Einrichtungen gefördert werden.

Gefördert werden kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte mit überregionaler oder beispielgebender Bedeutung u.a. auf den Gebieten Bildende Kunst, Brauchpflege, Breitenkultur, Darstellende Kunst, Jugendkultur, Soziokultur und Spartenübergreifendes. Die Projekte sollten sich durch Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen. Kommerzielle Projekte sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen

Des Weiteren können investive Maßnahmen (Neubau, Aus- und Umbau, Anschaffung von Ausstattung und Geräten etc.) gefördert werden. Diese Anträge unterliegen aufgrund ihres meist großen finanziellen Rahmens und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel einem besonderen Auswahlverfahren.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine), Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft, sonstige Träger nicht-kommerzieller kultureller Projekte. Der Antragsteller muss seinen Sitz bzw. Wohnsitz in Thüringen haben oder das Projekt muss einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweisen.

Die Projektförderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst.

Wie viel kann beantragt werden?

Eine maximale Fördersumme ist nicht festgelegt. Ein angemessener Eigenanteil ist erforderlich. Projekten, die bereits eine Förderung durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen im selben Zusammenhang erhalten, können nicht gefördert werden. (Doppelförderung)

  • Antragsfrist: 15. Oktober 2024

Anträge auf Zuwendungen über 50.000 Euro müssen bis 31. März des Vorjahres gestellt werden.

Im November/Dezember tritt der Fachbeirat zusammen, der über die Förderwürdigkeit der Projektanträge berät. Wird ein Projekt zur Förderung empfohlen, bekommt der Antragsteller Ende Dezember bzw. Anfang Januar eine diesbezügliche Information. Bewilligungen können erst ausgesprochen werden, wenn der Thüringer Landeshaushalt durch den Landtag beschlossen worden ist.

Hinweis: Anträge für zeitgenössische künstlerische und kulturelle Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik und Film/Video können bis zum 1. Oktober bei der Thüringer Kulturstiftung eingereicht werden.

» Weitere Informationen und Antragsstellung

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