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Projektförderung Thüringer Staatskanzlei (bis 15.10.2022)

Bis zum 15. Oktober können wie jedes Jahr kulturelle Träger bei der Thüringer Staatskanzlei Anträge auf eine Projektförderung in den Bereichen Soziokultur, Jugendkultur, Spartenübergreifendes und Breitenkultur für das Jahr 2023 einreichen. Neben Kulturprojekten können auch Bau- und Sanierungsmaßnahmen für kulturelle Einrichtungen gefördert werden.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine), Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft, sonstige Träger nicht-kommerzieller kultureller Projekte. Der Antragsteller muss seinen Sitz bzw. Wohnsitz in Thüringen haben oder das Projekt muss einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweisen.

Die Projektförderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst. Nach dieser Richtlinie können Zuwendungen für die Durchführung von Projekten in verschiedenen Förderbereichen gewährt werden. Projekte sind zeitlich befristete Vorhaben und sollten von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung sein.

Die maximale Antragshöhe ist 50.000 Euro. (Zuwendungen über 50.000 Euro müssen bis 31. März des Vorjahres beantragt werden.)

Im November/Dezember tritt der Fachbeirat zusammen, welcher die Förderwürdigkeit der Projektanträge votieren. Durch diese Verfahrensweise soll sichergestellt werden, dass eine vorläufige Förderentscheidung bereits vor dem Projektbeginn vorliegt. Aus haushaltstechnischen Gründen kann erst zu Beginn des Jahres, in dem das Projekt stattfinden soll, eine endgültige Förderentscheidung getroffen werden.

Weitere Hinweise, die Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst sowie das Antragsformular finden sich unter: https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/foerderungen

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