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Projektförderung Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (bis 15.10.2026)

Gefördert werden kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte mit überregionaler oder beispielgebender Bedeutung u.a. auf den Gebieten Bildende Kunst, Brauchpflege, Breitenkultur, Darstellende Kunst, Jugendkultur, Soziokultur und Spartenübergreifendes. Die Projekte sollten sich durch Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen. Kommerzielle Projekte sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen.

Des Weiteren können investive Maßnahmen (Neubau, Aus- und Umbau, Anschaffung von Ausstattung und Geräten etc.) gefördert werden. Diese Anträge unterliegen aufgrund ihres meist großen finanziellen Rahmens und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel einem besonderen Auswahlverfahren.

Die Projekte müssen im Jahr 2027 durchgeführt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine), Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft, sonstige Träger nicht-kommerzieller kultureller Projekte. Der Antragsteller muss seinen Sitz bzw. Wohnsitz in Thüringen haben oder das Projekt muss einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweisen.

Die Projektförderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst.

Wie viel kann beantragt werden?

Es kann eine maximale Fördersumme in Höhe von 50.000 € beantragt werden. Ein angemessener Eigenanteil ist erforderlich. Projekte, die bereits eine Förderung durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen im selben Zusammenhang erhalten, können nicht gefördert werden.

  • Antragsfrist: 15. Oktober 2026

Anträge auf Zuwendungen über 50.000 Euro müssen bis 31. März des Vorjahres gestellt werden.

Anträge können nur auf digitalem Weg eingereicht werden! Dafür ist eine Anmeldung beim Online-Portal ThAVEL notwendig. Die Bearbeitung des Förderbereichs "Soziokultur" erfolgt auch in diesem Jahr durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Im November/Dezember tritt der Fachbeirat zusammen, der über die Förderwürdigkeit der Projektanträge berät. Wird ein Projekt zur Förderung empfohlen, bekommt der Antragsteller Ende Dezember bzw. Anfang Januar eine diesbezügliche Information.

Hinweis: Anträge für zeitgenössische künstlerische und kulturelle Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Tanz/Theater, Literatur, Musik, Medienkunst/Bewegtbild oder Spartenübergreifendes können bis zum 1. Oktober bei der Thüringer Kulturstiftung eingereicht werden.

» Weitere Informationen und Antragsstellung

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