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Projektförderung Thüringer Kulturstiftung (bis 01.10.2025)

Noch bis zum 1. Oktober können bei der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Anträge für zeitgenössische künstlerische und kulturelle Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Tanz/Theater, Literatur, Musik, Medienkunst/Bewegtbild sowie Spartenübergreifend für das Jahr 2025 eingereicht werden.

Gefördert werden zeitlich befristete künstlerische, kulturelle und kulturgeschichtliche Projekte von überregionaler und modellhafter Bedeutung, an deren Durchführung ein erhebliches Landesinteresse besteht. Die Projekte sollten sich durch Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen. Die Förderung künstlerischer und kultureller Vielfalt bzw. Interkulturalität wird ebenso berücksichtigt wie ein Ausgleich regionaler Benachteiligung.

Eine Projektförderung kann jede natürliche oder juristische Person erhalten, die ihren Wohnsitz, Schaffensmittelpunkt bzw. Sitz in Thüringen hat oder deren Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.

Eine maximale Fördersumme ist nicht festgelegt. Ein angemessener Eigenanteil ist erforderlich. Projekten, die bereits eine Förderung durch die Thüringer Staatskanzlei im selben Zusammenhang erhalten, können nicht gefördert werden.

Anträge für Projekte sind bis zum 1. Oktober 2025 ausschließlich über das Online-Antragsportal einzureichen.

Antragsberatung

Die Kulturstiftung bietet im Vorfeld verschiedene Online-Tutorials an:

  • How to: Projektbeschreibung
    15.09.2025, 18 Uhr

  • How to: Kosten- und Finanzierungsplan
    02.09.2025, 18 Uhr

  • Allgemeine Antragstellung – letzte Fragen kurz vor Schluss
    23.09.2025, 18 Uhr

Abseits der Termine steht das Team der Kulturstiftung für Fragen während Geschäftszeiten telefonisch und per Mail zur Verfügung.

» Weitere Informationen und Antragstellung

TIPP: Am 22.09.2025, 14:00-20:00 Uhr findet im Rahmen unseres Weiterbildungsprogramms KULTUR LAND BILDEN ein Online-Fachtag zum Thema "Alles rund um Fördermittel – Von A wie Antrag bis Z wie Zuwendungsbescheid" statt, bei dem es u.a. auch um das Fördermittelmanagement und den Verwendungsnachweis bei Landesförderungen geht.

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