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Projektförderung Thüringer Kulturstiftung (bis 01.10.2024)
Noch bis zum 1. Oktober können bei der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Anträge für zeitgenössische künstlerische und kulturelle Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik und Film/Video für das Jahr 2025 eingereicht werden.
Gefördert werden zeitlich befristete künstlerische, kulturelle und kulturgeschichtliche Projekte von überregionaler und modellhafter Bedeutung, an deren Durchführung ein erhebliches Landesinteresse besteht. Die Projekte sollten sich durch Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen. Die Förderung künstlerischer und kultureller Vielfalt bzw. Interkulturalität wird ebenso berücksichtigt wie ein Ausgleich regionaler Benachteiligung.
Eine Projektförderung kann jede natürliche oder juristische Person erhalten, die ihren Wohnsitz, Schaffensmittelpunkt bzw. Sitz in Thüringen hat oder deren Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.
Eine maximale Fördersumme ist nicht festgelegt. Ein angemessener Eigenanteil ist erforderlich. Projekten, die bereits eine Förderung durch die Thüringer Staatskanzlei im selben Zusammenhang erhalten, können nicht gefördert werden.
Das Kuratorium wird voraussichtlich im Dezember 2024 über die Förderanträge für das Jahr 2025 beraten.
Anträge für Projekte sind bis zum 1. Oktober 2024 ausschließlich über das Online-Antragsportal einzureichen.
Antragsberatung
Die Kulturstiftung bietet kurz vor Fristende eine Antragsberatungen an:
- Donnerstag, 26. September, 14 Uhr via Microsoft Teams
Klickt hier, um zum Meeting zu gelangen.
Besprechungs-ID: 321 569 473 306
Kennung: zG4ph4 - Individuelle Telefonsprechstunde im 10-Minuten-Takt
Montag, 30. September, 10 bis 16 Uhr
Hier könnt ihr ein Zeitfenster buchen.
Hinweis: Anträge für Projekte in den Bereichen in den Bereichen Soziokultur, Jugendkultur, Spartenübergreifendes und Breitenkultur können bis zum 15. Oktober bei der Thüringer Staatskanzlei eingereicht werden.