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Projektförderung: Kulturstiftung des Freistaates Thüringen (15.10.)

Die Kulturstiftung wird ab 2019 zusätzlich zu ihren gegenwärtigen Aufgaben die bisher von der Kulturabteilung der Staatskanzlei wahrgenommene Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur betreuen. Dies umfasst Projekte und Stipendien der zeitgenössischen Kultur der Sparten Bildende Kunst, Literatur und zeitgenössische Musik sowie der Tanz. Durch diese Übertragung von Fördermitteln soll sich die Kulturstiftung nicht nur künstlerisch stärker profilieren, sondern es sollen zusätzlich Verwaltungsabläufe gestrafft werden.

Die Förderanträge können bei der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen bis zum 15. Oktober 2018 für Projekte im Jahr 2019 über die Website der Stiftung gestellt werden. Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Förderung sind der auf der Homepage veröffentlichten Förderrichtlinie zu entnehmen.

Nicht berührt von der Veränderung der Förderbereiche sind die Programme „Kulturelle Leitungskräfte“ und „Fachkräfte im jugendkulturellen Bereich“, die Geschäftsstellenförderung, die Soziokultur sowie die Musikschulförderung: hier verbleibt es bei der Zuständigkeit der Kulturabteilung. Projektträger der freien Theaterszene können weiterhin Anträge sowohl bei der Kulturabteilung als auch der Stiftung stellen.

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