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Projektförderung: Fonds Soziokultur (bis 02.05.)
Noch bis zum 2. Mai können beim Fonds Soziokultur Förderanträge für innovative soziokulturelle Projekte, die im zweiten Halbjahr 2019 stattfinden sollen, eingereicht werden.
Träger soziokultureller Projekte können sich beim Förderprogramm „Allgemeine Projektförderung“ zweimal jährlich um Fördermittel bewerben. Im zweiten Halbjahr 2019 stehen zirka 1,2 Mio. Euro Projektmittel zur Verfügung.
Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen in der Soziokultur erprobt werden. Die Vorhaben sollen
Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen. Damit regt der Fonds Soziokultur einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an.
Es können auch Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern. Die Förderung des Fonds ist dabei nicht nur auf die Durchführungsphase des Projektes begrenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung
einbeziehen. Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Vorhaben besonderen qualitativen Ansprüchen genügen und geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur für das kulturelle Leben in der Öffentlichkeit darzustellen.
Die Projekte dürfen (inkl. kostenrelevanter Vorbereitungszeit) nicht vor dem 15. Juli 2019 beginnen.
Einsendeschluss ist der 2. Mai 2019. Es gilt das Datum des Poststempels.
Das Kuratorium des Fonds entscheidet Ende Juni 2019 abschließend über die eingegangenen Anträge.