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Jetzt Projektanträge für 2024 bei der Thüringer Staatskanzlei einreichen (bis 15.10.2023)

Bis zum 15. Oktober können wie jedes Jahr kulturelle Träger bei der Thüringer Staatskanzlei Anträge auf eine Projektförderung in den Bereichen Soziokultur, Jugendkultur, Spartenübergreifendes und Breitenkultur für das Jahr 2024 einreichen. Neben Kulturprojekten können auch Bau- und Sanierungsmaßnahmen für kulturelle Einrichtungen gefördert werden. Ab diesem Jahr sollen die Anträge digital gestellt werden.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine), Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft, sonstige Träger nicht-kommerzieller kultureller Projekte. Der Antragsteller muss seinen Sitz bzw. Wohnsitz in Thüringen haben oder das Projekt muss einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweisen.

Die Projektförderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst. Nach dieser Richtlinie können Zuwendungen für die Durchführung von Projekten in verschiedenen Förderbereichen gewährt werden. Gefördert werden

  • zeitlich befristete kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte mit einer überregionalen oder beispielgebenden Bedeutung. Die Projekte müssen sich durch Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen.

  • Des Weiteren können investive Maßnahmen (Neubau, Aus- und Umbau, Anschaffung von Ausstattung und Geräten etc.) gefördert werden. Eine Antragstellung sollte nur dann erfolgen, wenn der Antragsteller entweder Eigentümer des Baugrundstücks bzw. der Immobilie ist oder über einen langfristigen Pacht-, Miet- oder Nutzungsvertrag verfügt.

Antragsfrist ist der 15. Oktober 2023

Ab diesem Jahr ist erstmals eine Online-Antragstellung möglich, und diese soll ausdrücklich auch genutzt werden. Damit wird ein zeitgemäßes Fördermanagement für beide Seiten ermöglicht. Da die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten für die Antragstellung offenbar für einige noch unklar sind, haben wir ein Hinweispapier für die Online-Antragstellung zusammengestellt.

Die maximale Antragshöhe ist 50.000 Euro. (Zuwendungen über 50.000 Euro müssen bis 31. März des Vorjahres beantragt werden.)

Im Dezember tritt der Fachbeirat zusammen, welcher die Förderwürdigkeit der Projektanträge votieren. Durch diese Verfahrensweise soll sichergestellt werden, dass eine vorläufige Förderentscheidung bereits vor dem Projektbeginn vorliegt. Aus haushaltstechnischen Gründen kann erst zu Beginn des Jahres, in dem das Projekt stattfinden soll, eine endgültige Förderentscheidung getroffen werden.

HINWEIS: Anträge kulturelle und künstlerische Projekte im Bereich der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst (Theater und Tanz), der Literatur, der Musik und Film/Video sowie für Stipendien für in Thüringen lebenden Künstler*innen sind an die Kulturstiftung Thüringen zu richten. Hier endet die Antragsfrist für Projektförderungen bereits am 1. Oktober 2023.

» Weitere Hinweise, die Richtlinie sowie der Zugang zum Online-Antragsportal finden sich unter: https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/foerderungen

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