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Projektförderung bei der Bundeskulturstiftung (bis 31.07.2018)

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende bis 31.07. Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Zu beachten ist: Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 Euro betragen und mindestens 20 % an Eigen- und/oder Drittmitteln müssen bei Antragsstellung gesichert sein.

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