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Fördermittel zur Digitalisierung von Musikclubs (bis 17.05.)
Das Förderprogramm „Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspielstätten in Deutschland“(kurz Digi-Invest)geht am Montag, den 6. Mai 2019 in seine dritte Förderrunde. Eine zeitgemäße technische Grundausstattung ermöglicht innovative Konzerterlebnisse. Insbesondere für Newcomer*innen ist es unentbehrlich, dass sie diese neuen Präsentationsmöglichkeiten in einer Livesituation auf der Bühneaustesten können. Ein souveräner Umgang mit diesen Technologien wird in vielen Genres immer wichtiger. Diese Konzerterfahrungen vor Publikum sind damit essentiell für die weitere künstlerische Entwicklung.
Gerade bei kleineren bis mittleren Livemusikspielstätten reichen aber die laufenden Einnahmen nicht aus, um die Investitionsbedarfe im Bereich der Bühnentechnik abzudecken.Das Programm fördert deshalb gezielt Musikclubs von unterschiedlicher Größe, Programmaktivität und musikalischer Ausrichtung. Hierfür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) insgesamt eine Million Euro bereit. Das deutsche Popförder-und Exportbüro Initiative Musik realisiert das Programm gemeinsam mit der LiveMusikKommission (LiveKomm). Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland übernimmt u.a. die Antragsberatung und Durchführung des Förderprogramms.
In den ersten zwei Runden der Digitalisierung in den Jahren 2016 und 2018 wurdenbereits über 400 Förderungen bewilligt. Damit konnten insbesondere kleinere und mittelgroße Clubs im gesamten Bundesgebiet die notwendige Umstellung auf digitale Technik vornehmen. Antragsberechtigt sind erneut Betreiber*innen von Musikclubs mit einem festen Sitz in Deutschland, einer maximalen Kapazität von 2.000 Personen und mindestens 24 Livemusikkonzerten pro Jahr. Kofinanziert werdendigitale Monitor-und Hauptmischpulte, Lichtmischpulte sowie digitales Showlicht und DJ-Set-ups. Die Investitionen werden gestaffelt mit 900 bis maximal 10.000 Euro bezuschusst. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden.
Das Antragsverfahren läuft vom 6. bis zum 17. Mai 2019:„First come, first serve“ –solange die Mittel reichen.