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Programm "Chancengeber*innen" geht in dritte Förderrunde (bis 31.01.2022)

Kulturrat Thüringen und Thüringer Literaturrat vergeben über das Förderprogramm noch bis zu 88 Stipendien für künstlerische Kleinprojekte freiberuflicher Künstler*innen in Thüringen. Bewerbungsfrist ist der 31. Januar 2022.

Das Thüringer Sonderprogramm "Chancengeber*innen" geht in die 3. Förderrunde. Es soll in den nächsten Monaten hauptberuflich selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, in den Thüringer Sozialeinrichtungen als kreative Kräfte auf dem Gebiet der kulturellen Bildung und Teilhabe tätig werden zu werden.

Im Fokus stehen dabei Vermittlungsangebote, die die Bewohner*innen und Besucher*innen von sozialen Einrichtungen direkt zur Teilhabe und Partizipation an Kultur ansprechen. Das Programm möchte Künstler*innen die Chance geben, sich mit Angeboten zu bewerben, die Kunst und Kultur im Rahmen von nicht öffentlichen Vorträgen, Lesungen, Theater, Performances, Konzerten etc. umfassen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sin Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen haben, weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, und die im Haupterwerb freiberuflich tätig sind.

Umfang und Höhe die Förderung?

Jede/r Antragsteller*in kann für fünf Veranstaltungen/Angebote (incl. Honorare, Reise- und Sachkostenpauschale) ein Stipendium in Höhe von 1.800,00 Euro beantragen. Die Förderung umfasst entweder fünf Angebote in einer sozialen Einrichtung oder ein Angebot in fünf unterschiedlichen Einrichtungen. Die Antragsteller müssen die Einrichtung(en) eigenständig als Kooperationspartner*innen gewinnen. Die Vorhaben müssen im Zeitraum vom Tag der Bewilligung bis 31. Mai 2022 durchgeführt werden.

Welche Einrichtungen kommen in Frage?

Senioren- und Pflegeheime, Einrichtungen der Tagespflege, Seniorenclubs, Hospizeinrichtungen. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Wiedereingliederung, Einrichtungen der Kindertagespflege, Einrichtungen der Familienarbeit u.ä., Kinderheime. Ausgenommen sind ausdrücklich Bibliotheken, Schulen, Volkshochschulen und andere Einrichtungen, die keine sozialen Einrichtungen sind.

Antrag und Bewerbungsfristen

Anträge auf Förderung sind beim Thüringer Literaturrat e.V. bis zum 31. Januar 2022 ausschließlich per E‑Mail an die Adresse chancengeberinnen@gmx.de zu stellen. Erforderlich sind Projektantrag im Word- oder PDF-Format mit einer aussagekräftigen Projektbeschreibung im Umfang von max. 1.800 Zeichen sowie eine Ausweiskopie.

Künstler*innen, die fristgerecht eine Bewerbung einreichen und die o.g. Bedingungen erfüllen, erhalten bis zum 28. Februar 2022 eine Mitteilung über die Förderung.

Das Sonderprogramm wird ausgerichtet vom Thüringer Literaturrat e.V. (Projektträger) in Kooperation mit dem Kulturrat Thüringen und der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

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