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Profil: Soziokultur - neues Förderprogramm des Fonds Soziokultur (verlängert bis 15.10.)

Mit "Profil: Soziokultur" legt der Fonds Soziokultur eine neue Förderung im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) von bis zu 20 Millionen Euro auf. Es erfolgt eine einmalige Ausschreibung von Anfang August bis Mitte Oktober 2021 für Vorhaben, die im Jahr 2022 umgesetzt werden. Die Pandemie hat bei allen Kulturakteur*innen viele Fragen zu Angebot, Programm, Personal, Kooperationspartner*innen, Plattformen, Zielgruppen und der Finanzierung aufgeworfen. Hierauf reagiert "Profil: Soziokultur".

Prozesse statt Projekte

Im Mittelpunkt der Förderung stehen freie gemeinnützige Träger und Einrichtungen der partizipativen Kulturarbeit, ihre Profilschärfung und Verankerung. Entwicklungsprozesse auf Organisations-, Programm-, Personal-, Kommunikations- oder Finanzierungsebene sowie die nachhaltige Vernetzung mit Kooperationspartnern und der öffentlichen Verwaltung können selbstgestellte Themen sein. Welche Fragen bezüglich gesellschaftlicher Relevanz, notwendiger Organisationsentwicklung, Finanzierung und Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Partnern aus der öffentlichen Verwaltung und anderen Feldern sind zukünftig wichtig? Diesen Fragen können beantragte Vorhaben im Rahmen von "Profil: Soziokultur" in einem 11-monatigen Prozess nachgehen. Freie und/oder feste Mitarbeiter*innen sollen dabei als Expert*innen in eigener Sache eingebunden werden.

Ziel dieses Prozesses ist es, mit den Erfahrungen aus der Pandemie und mit Blick auf unsichere Zeiten, das Potenzial gesellschaftlich relevanter Kulturarbeit für die je eigene Arbeit zu schärfen, organisatorisch zu entwickeln und strategisch zu verankern.

Was wird gefördert?

Beantragte Vorhaben sind Aktivitäten zur eigenen Entwicklung, die auf der Basis von Fragestellungen der antragstellenden Träger dazu beitragen, dass

  • das eigene Profil und Potenzial für gesellschaftlich relevante, partizipative Kulturarbeit geschärft wird
  • gesellschaftlich drängende Fragen und Aufgaben aufgegriffen und die Bedeutung/Bedarfe für Organisation, Angebote, Personal und Zielgruppen geklärt werden
  • Ressourcen und mögliche Synergien mit anderen Einrichtungen/Partnern untersucht werden: Räume, Orte, Material, Ideen, Konzepte, Ausstattung, Finanzen, Personal, Administration etc.
  • Sichtbarkeit erhöht wird und Kommunikation und Austausch mit lokalen oder regionalen Stakeholdern, der Verwaltung und Kooperationspartnern funktioniert
  • Finanzierungs- und Beschäftigungsmodelle ggf. im Verbund mit Kooperationspartnern und/oder der Verwaltung entwickelt werden

Wer ist antragsberechtigt?

  • freie gemeinnützige juristische Träger mit mindestens zweijähriger Existenz (seit 2020 oder früher) und aus den Feldern der Kulturarbeit, der Soziokultur, der Kulturellen Bildung sowie der Medienkulturarbeit aus Deutschland
  • Kooperationsverbünde aus bis zu drei Trägern/Partnern, bei denen der Hauptantragstellende gemeinnütziger juristischer Träger (mind. 2 Jahre Existenz, s.o.) ist, die Partner*innen können jüngere Träger oder freie Initiativen sein

Antragszeitraum

Durchführungszeitraum

  • Die Durchführung der Vorhaben/Prozesse erfolgt von Februar bis Dezember 2022.

Förderhöhe

  • bis zu 30.000 Euro/maximal 80% der Gesamtsumme
  • bei Verbundvorhaben von zwei Partnern bis zu 40.000 Euro/max. 80% der Gesamtsumme
  • bei Verbundvorhaben von drei Partnern bis zu 50.000 Euro/max. 80% der Gesamtsumme

Online-Infoveranstaltungen

Der Fonds Soziokultur wird ab Ende August regelmäßige Online-Infoveranstaltungen zur Beratung und Antragstellung anbieten. Der nächste und letzte Termin findet am 30. September 2021 von 16 bis 17 Uhr statt. » Zur Online-Anmeldung

» Weitere ausführliche Infos unter www.fonds-soziokultur.de

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