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"Pop To Go"-Förderprogramm (bis 01.10.)

Das Förderprogramm "Pop ToGo" des Bundesverband Popularmusik e.V. fördert musikalisch-pädagogische Projekte mit Kindern und Jugendlichen im Altern von 7 bis 18 Jahren mit dem Fokus Popularmusik. Um an Musik zu lernen und Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen zu überwinden, sieht das Rahmenkonzept sieben Formate vor. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate.

Die LAG Songkultur Thüringen e.V. bietet hierzu eine Antragsberatung und Projektbegleitung an. Die Antragsfrist endet am 01.10.2019.

» Webseite LAG Songkultur Thüringen

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