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Personalförderung zur Stabilisierung von jugend- und soziokulturellen Netzwerken (bis 4.12.)
Ab sofort können sich soziokulturelle Vereine aus Thüringen bei der GFAW um eine Personalförderung zur Sicherung von jugend- und soziokulturellen Netzwerken sowie niedrigschwelligen Quartiersangeboten bewerben.
Die Thüringer Landesregierung plant als Reaktion auf die Corona-Pandemie aus Mitteln der EU-Kommission jugend- und soziokulturelle Einrichtungen sowie quartiersbezogene, niederschwellige Beratungs-, und Unterstützungs- und Informationsangebote zu fördern. Hierfür kann personeller Zusatzbedarf beantragt werden. Für die ausgewählten Projekte wird ein Beginn zum 01.04.2021 angestrebt. Der Förderzeitraum endet am 31.03.2022.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen:
- Konzeptauswahlverfahren: Bis zum 04.12.2020 (12 Uhr) können entsprechende Konzepte eingereicht werden. Der Aufruf hierzu ist nun veröffentlicht (siehe unten). Danach werden die Konzepte von einer Fachjury bewertet und potentielle Träger ausgewählt.
- Antragstellung: Die potentiellen Träger werden zur Antragstellung aufgefordert. Die Personalförderung soll ab dem 01.04.2021 möglich sein.
Durch die einzureichenden Konzepte sollen bestehende Projekte gestärkt, Netzwerke verstetigt und ausgeweitet sowie spezifische Angebote, die sich aus den Folgen der Corona-Pandemie ergeben, abgesichert werden. Die Projekte sollen nach Fördergegenstand 2.2 der Armutspräventionsrichtlinie gefördert werden.
Zielstellungen:
- a) Förderung von jugend- und soziokulturellen Netzwerken auf lokaler Ebene
- b) Förderung von Netzwerkstrukturen und quartiersbezogenen niedrigschwelligen Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsangeboten
Beispiele für die Umsetzung dieser Ziele sind:
- Ausbau von Kooperationsstrukturen mit Einrichtungen, Initiativen, Projekten, Akteuren und Netzwerken im Sozialraum bzw. in der Kommune oder der Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt)
- Fortführung und Erweiterung trägerübergreifender gemeinsamer jugend- und soziokultureller Angebote
- Koordinierung zwischen Interessengruppen
- Bündelung von Aktivitäten und Vorhaben zwischen Netzwerkpartnern
- Überprüfung und Weiterentwicklung der zu bearbeitenden Schwerpunktthemen im Sozialraum bzw. in der Kommune oder der Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt)
- Durchführung/Bereitstellung niedrigschwelliger Beratungs- und Informationsangebote
- Beförderung einer aktiven und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Informationsweitergabe und Beratung von Hilfesuchenden zu den Schwerpunktthemen, ggfs. Weitervermittlung an die zuständigen Stellen
Die Einreichung von Konzepten ist Trägern oder Trägerverbünden vorbehalten, die bereits eine Förderung von mindestens einer Personalstelle aus Bundes-, Landes- oder Kommunalmitteln erhalten. Gefördert wird nur "personeller Zusatzbedarf". Es handelt sich um eine 100%-Förderung der Personalausgaben. Förderfähig sind Entgeltgruppen E 9 bis E 11.
Die Konzepte sind ausschließlich elektronisch über das Ausschreibungsportal auf der Webseite der GFAW einzusenden. Hier ist auch die ausführliche Ausschreibung abrufbar. Um auf die Inhalte zugreifen zu können, ist eine Registrierung erforderlich.