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NEUSTART KULTUR: Zusätzliche Mittel für Künstler*innenförderung der Initiative Musik (bis 11.08.)

Für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik werden ergänzende Mittel in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR zur Verfügung gestellt. Anträge können ab sofort bis zum 11. August gestellt werden.

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden pandemiebedingt unter anderem Projekte verschiedener Kultursparten. Aus diesem Programm wird auch die Initiative Musik – als die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Für die Künstler*innenförderung werden ergänzende Mittel in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Für die 51. und 52. Runde der Künstler*innenförderung wurden deshalb die Förderbedingungen angepasst. Ab sofort können auch Autor*innen Anträge stellen. Neu ist ebenso, dass die künstlerische Kreativarbeit und ihre notwendigen Ausgaben als förderfähig anerkannt werden. Gleiches gilt für die Vorproduktion.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Anhebung des Förderanteils von ursprünglich 40 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten. Das bedeutet, der Eigenanteil der Künstler*innen und Autor*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen beträgt 10 Prozent in den NEUSTART-KULTUR-Förderrunden. Die maximale Fördersumme pro Projekt steigt auf 67.500 Euro. Dies entspricht einem Eigenanteil von lediglich 7.500 Euro. Die aktualisierten Programmbedingungen sind ab sofort online zu finden. Der Abgabeschluss für Anträge zur 51. Förderrunde der Künstler*innenförderung ist der 11. August 2020. Die 52. Runde ist für Oktober geplant.

  • Projektvolumen: 10.000 bis 75.000 Euro
  • Förderanteil: maximal 90 %, 9.000 bis 67.500 Euro

  • Mögliche Fördergegenstände:
    • Komposition und Konzeption
    • Produktion und Aufnahme
    • Tonträgerherstellung
    • Videos und Contentproduktion
    • Promotion und Marketing
    • Tour
    • Proben für Studioproduktion und Konzerte

  • Termine: Abgabe und Projektzeiträume
    • 51. Förderrunde Künstler*innenförderung
      Abgabeschluss: 11. August 2020, 18 Uhr
      Projektzeitraum: 28. September 2020 bis 31. August 2021
    • 52. Förderrunde Künstler*innenförderung
      Abgabeschluss: 13. Oktober 2020, 18 Uhr
      Projektzeitraum: 30. November 2020 bis 31. August 2021

Darüber hinaus wird die Initiative Musik in diesem Jahr weitere Programme von NEUSTART KULTUR für die deutsche Musikbranche umsetzen. Im Mittelpunkt steht dabei der Erhalt und die Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland. Diese Teilprogramme sollen sich an Veranstalter*innen von Livemusikprogrammen, Programmreihen und Musikfestivals sowie Musikclubs richten. Eine Veröffentlichung der Fördergrundsätze für diese neuen Teilprogramme im Rahmen von NEUSTART KULTUR soll im August 2020 erfolgen.

» Weitere Informationen auf der Webseite der Initiative Musik

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