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NEUSTART KULTUR: Fonds Soziokultur fördert partizipative Kulturprojekte (ab 15.08.)

Der Fonds Soziokultur fördert aus Mitteln des BKM-Programms NEUSTART KULTUR mit insgesamt 10 Millionen Euro in den Jahren 2020/21 partizipative Kulturprojekte. In der Zeit vom 15. August bis 15. September 2020 können Anträge für die erste Ausschreibung AUFTAKT gestellt werden.

Das Corona-Sonderprogramm des Fonds Soziokultur e.V. fördert Projekte von Einrichtungen bzw. Trägern der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit in freier Trägerschaft bei der krisenbedingten Neuausrichtung und Stärkung ihrer Arbeit im Schnittfeld von Kunst und Gesellschaft. Im Fokus stehen Teams aus freien und festen Mitarbeiter*innen sowie Netzwerke vor Ort, die neue Formen und Wege kultureller Arbeit mit gesellschaftlicher Wirkung erproben und mittelfristig etablieren möchten. Ziel ist es, die wichtigen Erfahrungen der letzten Monate mit den zahlreichen neuen Ansätzen von "Soziokultur/Kultur auf Abstand" mit der Verantwortung für freies künstlerisches Personal zu verbinden.

Das Sonderprogramm startet am 15. August 2020 mit der offenen Ausschreibung AUFTAKT. Gefördert werden Projekte partizipativer Kulturarbeit, deren Träger*innen rasche Unterstützung benötigen, um wieder arbeitsfähig zu werden oder es zu bleiben. Die Projekte sollen dazu beitragen, dass Teams aus festen und insbesondere freien Künstlerinnen und Künstlern mit und in der Gesellschaft gemeinsam künstlerisch aktiv werden. Community Dance-Projekte auf Abstand, Audio-Tausch-Projekte im Netz, Ausstellung von Glücksbringern in Fensterfluchten oder die eigene Einrichtung mit wandernden Kunstprojekten wieder sichtbar machen. Soziokultur leistet einen relevanten Beitrag für eine krisenfeste Gesellschaft. 

  • Was wird gefördert?
    Zeitlich befristete partizipative Kulturprojekte, soziokulturelle Projekte, insbesondere mit Teams aus freien und ggf. festen Mitarbeiter*innen, die mit und in der Gesellschaft und bestimmten Zielgruppen aktiv werden.

  • Was wird nicht gefördert?
    Ausstattungen, Investitionen, reine Kulturveranstaltungen bzw. Vorführungen, rein künstlerische Produktionen, Stipendien, Jubiläen, Festivals, Solokunstprojekte, Ausfallhonorare etc.

  • Wer ist antragsberechtigt?
    Einrichtungen, Träger und Akteure der Soziokultur, Kulturarbeit, der Kulturellen Bildung, der Medienbildung und Kulturpädagogik, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind.

  • Wieviel kann beantragt werden?
    Mindestens 5.000 €, maximal 30.000,- €, jedoch nicht mehr als 80% des Gesamtbudgets.

  • Wann dürfen die Projekte frühestens starten?
    Die Projekte dürfen frühestens Ende Oktober 2020 beginnen. Als Beginn gilt der kostenrelevante Start.

  • Bis wann muss das Projekt durchgeführt worden sein?
    Die Laufzeit der Projekte richtet sich nach den einzelnen Projektplanungen, in der Regel müssen alle Projekte bis zum 30. September 2021 beendet sein.

Die Antragstellung erfolgt online. Das Antragsportal ist vom 15. August bis zum 15. September 2020 geöffnet.

Zusätzlich dazu ruft das Sonderprogramm in den kommenden Monaten in 4 Themenprogrammen in zeitlichen Abständen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte auf. Die möglichen Laufzeiten der Projekte sind infolgedessen unterschiedlich lang, in der Regel nicht länger als bis September 2021.

Das Sonderprogramm des Fonds Soziokultur ist Teil des NEUSTART KULTUR-Programms der BKM – Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Konjunkturpaket der Bundesregierung.

» Weitere Informationen auf der Webseite des Fonds Soziokultur

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