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NEUSTART KULTUR: Anträge für Musikveranstaltungen und Festivals für 2023 nur noch bis 21.12.2022 möglich

Noch bis zum 21. Dezember 2022 können Musikveranstalter*innen Anträge für das Förderprogramm für Livemusikveranstaltungen und Musikfestivals bei der Initiative Musik stellen. Die Projektdurchführung ist bis zum 30. Juni 2023 möglich.

Das Teilprogramm NEUSTART KULTUR "Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals" richtet sich an Veranstalter*innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusikveranstaltungen, Programmreihen und Musikfestivals in Deutschland übernehmen. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Veranstalter*innen von Livemusik-Programmen, musikalischen Veranstaltungsreihen (ohne eigene feste Spielstätte!)
  • Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung (eintägig, mehrtägig)/ Kleinstmusikfestivals/Umsonst & Draußen-Musikfestivals

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Projekte, die einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise in der Musiklandschaft leisten und die Zukunftsfähigkeit von musikalischen Kulturveranstaltungen in Deutschland sichern:

  • Durchführung von musikalischen Veranstaltungen und Formaten zur Wiedergewinnung des Publikums
  • Projekte der Nachwuchsförderung, Gender Equality, Professionalisierung, Vernetzung
  • Förderung der Akzeptanz von Livemusik anhand von Modellprojekten oder einer Kampagne
  • Maßnahmen zur Programmplanung für 2023
  • nachhaltige oder barrierefreie Livemusikveranstaltungsformate

Förderfähige Ausgaben sind:

  • Ausgaben für Konzeption, Planung und Werbung
  • Honorare für Künstlerinnen und Künstler
  • projektbezogene Sach- und Personalausgaben,
  • allgemeine projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Probenräume, Verwaltung u.a.

Projektbezogene Investitionen sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen. Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die max. Höhe der Förderung hängt von der Eingruppierung (Kategorie) der Veranstalter:innen bzw. Festivals ab, die sich nach der durchschnittlichen Anzahl der verkauften Eintrittskarten, dem Umsatz aus Kulturveranstaltungen oder der Anzahl der Veranstaltungen pro Jahr bemisst.

Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung bis zu einer Höhe von 200.000 Euro; bei Fördersummen über 200.000 Euro wird die Förderung als Anteilfinanzierung gewährt. Die maximale Fördersumme für sogenannte Umsonst- & Draußen-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung liegt bei 200.000 Euro. Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben.

Antragstellung:

Die Antragsphase für die zweite Förderrunde dieses Programms endet am 21. Dezember 2022.

Das Förderprogramm wurde um sechs Monate verlängert: Bis zum 30. Juni 2023 ist die Projektdurchführung möglich. Damit können Fördermittel für Projekte in diesem Programm bis zu diesem Datum bereitgestellt werden.

» Ausschreibung, FAQ und Antragstellung unter: www.initiative-musik.de/neustart-kultur/veranstalterinnen-festivals2

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