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NEUSTART KULTUR: Anträge für Investitionen und Programmförderung noch bis 31. Oktober möglich

Nur noch bis zum 31. Oktober können Kulturzentren und soziokulturelle Zentren beim Bundesverband Soziokultur einen NEUSTART-KULTUR-Förderantrag auf Corona-bedingte Investitionen sowie Programmarbeit stellen.

Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verantwortete NEUSTART-KULTUR-Programm zielt auf einen Neubeginn des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach. Kultureinrichtungen in ganz Deutschland sollen bei der Wiedereröffnung ihrer Häuser und Wiederaufnahme ihrer Programme und Aktivitäten unterstützt werden. Dadurch soll neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots auch wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen.

Bis zum 31. Oktober 2020 können noch Anträge für die beiden folgenden Fördersäulen beim Bundesverband Soziokultur gestellt werden:

1) CORONA-BEDINGTE INVESTITIONEN

Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene, das heißt auf die förderfähigen Maßnahmen bezogene Personal- und Sachausgaben.

Antragsberechtigt sind Literaturhäuser und Kulturzentren, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird sowie soziokulturelle Zentren und Initiativen.

2) KULTURELLE UND SOZIOKULTURELLE PROGRAMMARBEIT

Gefördert werden Maßnahmen der Programmarbeit (Veranstaltungen, kontinuierliche Angebote) einschließlich Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Gefördert werden Grundkosten (Miete, Strom), aktivitätsbezogene Kosten (z.B. Honorare, Verbrauchsmaterial, ÖA) sowie Personalkosten (auf Maßnahme bezogen).

Antragsberechtigt sind Kulturzentren und soziokulturelle Zentren sowie weitere Einrichtungen und Initiativen, die einen kulturellen Schwerpunkt aufweisen und deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Dies gilt nicht für soziokulturelle Zentren und Initiativen.

» Alle Informationen zur Ausschreibung und Antragstellung unter: www.neustartkultur.de

» Übersicht: Aktuelle Corona-Förderprogramme

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