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Neues Förderprogramm unterstützt Kultureinrichtungen beim "Neustart"

Über das neue Bundesförderprogramm "Neustart" können investive Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Besuchersteuerung auch in soziokulturellen Zentren und Kulturhäusern gefördert werden. In diesem Jahr stehen dafür einmalig bis zu zehn Millionen Euro aus dem Etat der Kulturstaatsministerin Grütters zur Verfügung.

Wegen der Corona-Pandemie sind Kultureinrichtungen in ganz Deutschland geschlossen. Voraussetzungen für ihre Wiedereröffnung sind auch geeignete Schutzmaßnahmen für Besucher*innen und Personal sowie eine gute Besuchersteuerung. Kleinere und mittlere Einrichtungen werden dabei durch das Programm "Neustart" unterstützt.

Ziel des Programms ist es, in Zeiten der Corona-Krise die Zugänglichkeit von Kultureinrichtungen und deren Vermittlungsangeboten zu sichern. Finanziert werden Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und Schaffung der Voraussetzungen für den Betrieb nach den behördlichen pandemiebedingten Schließungen. Angestrebt wird dabei auch, Infektionsrisiken zu vermindern und etwaigen Befürchtungen von Besucherinnen und Besuchern entgegenzuwirken. Hierdurch sollen vor allem kleinere und mittlere Kultureinrichtungen beim Neustart nach der Wiederöffnung unterstützt werden. Auch die Einführung beziehungsweise Anpassung digitaler Vermittlungsformate können unterstützt werden. Für die Maßnahmen sind zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Kultureinrichtung vorgesehen.

Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten sowie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.

Anträge können ab dem 6. Mai 2020, 10 Uhr, online über die Webseite des Bundesverbands Soziokultur gestellt werden. Ab sofort bietet der Bundesverband Soziokultur eine individuelle Antragsberatung an.

» Weitere Informationen, Fördergrundsätze, FAQ und Musterantrag

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