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Neues Förderprogramm: Land.Heimat.Innovativ (29.10.2025)
Mit der neuen Förderung "Land.Heimat.Innovativ" unterstützt das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) wegweisende Projektideen, die die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume stärken. Das Programm richtet sich an Organisationen, die ihr Vorhaben in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umsetzen wollen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 300.000 Euro. Interessenbekundungen können bis zum 29.10.2025 eingereicht werden.
Ein vielfältiges Land braucht innovative Lösungen, die vor Ort funktionieren und den regionalen Besonderheiten gerecht werden. Daher ist das Themenspektrum der Förderung weit gefächert: Es können unterschiedlichste neue Ideen und kreative Ansätze gefördert werden, mit denen den aktuellen Herausforderungen des Lebens und Arbeitens auf dem Land begegnet werden. Dies sind unter anderem folgende Themenfelder:
- Verbesserung des sozialen Miteinanders und des Zusammenhalts in Dörfern, ländlichen Städten und Gemeinden, insbesondere verbesserte übergreifende Strukturen, um die Zahl und Qualität jugendspezifischer Angebote zu steigern
- Aufwertung bestehender Orte der Begegnung, mit dem Ziel, dort neue Funktionen für die Gemeinschaft zu etablieren
- Ausbau von übergreifenden Strukturen und Unterstützungsangeboten, die das bürgerschaftliche Engagement, Ehrenamt, Kultur und Bildung aufrechterhalten und zusätzlich beleben
- Neue Nutzungskonzepte, um attraktive und lebendige Ortskerne zu erhalten, u. a. durch die Behebung von Leerständen
- Förderung der Teilhabe vor Ort im Sinne der Mitwirkung an Planungsprozessen und deren anschließende lokale oder regionale Umsetzung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind juristische Personen sowie Personengesellschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise, eingetragene Vereine, Stiftungen, GmbH, eingetragene Genossenschaften, OHG oder KG; ausgenommen GbR).
Förderfähig sind nur Maßnahmen in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern bzw. solche Vorhaben von größeren Gebietskörperschaften (z.B. Landkreise), die überwiegend in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken.
Was ist förderfähig?
Förderfähig sind im Rahmen des Vorhabens u.a.:
- projektbedingt notwendiges zusätzliches Personal beim Zuwendungsempfänger
- projektbezogene Vergabe von Aufträgen
- projektspezifisches zusätzliches Material
- projektspezifische Anschaffungen und Investitionen
Höhe der Förderung:
Die maximale Fördersumme bei Einzelvorhaben beträgt 300.000 Euro je Zuwendungsempfänger. Bei Verbundprojekten sind insgesamt höchstens drei Verbundpartner zulässig. Die Fördersumme für den gesamten Verbund ist bei zwei Verbundpartnern auf maximal 500.000 Euro, bei drei Verbundpartnern auf maximal 600.000 Euro, begrenzt.
Eigenmittel und Drittmittel müssen zusammen grundsätzlich mindestens 20 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben/Kosten ausmachen. In begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen ist auch ein niedrigerer Anteil möglich.
Laufzeit der Projekte:
Die Laufzeit kann bis zu 36 Monate betragen. Projektstart kann voraussichtlich Ende 2026/Anfang 2027 erfolgen.
Dreistufiges Bewerbungsverfahen
Geeignete Projektideen können in einem dreistufigen Verfahren eingereicht werden:
- Interessenbekundung mit Projektidee
- Einreichung einer Projektskizze nach Aufforderung
- Einreichung eines Zuwendungsantrags nach Aufforderung
Die Interessenbekundung kann über das Online-Formular bis zum 29.10.2025 eingereicht werden.
Das Förderprogramm wird durch das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) umgesetzt.