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Chancengeber*innen-Förderprogramm für Thüringer Künstler*innen (bis 15.07.)

Für das Sonderprogramm "Chancengeber*innen" schreibt das Land 250 Stipendien in Höhe von jeweils 1.800 Euro für künstlerische Kleinprojekte in Sozialeinrichtungen aus. Die Antragsfrist wurde verlängert: Anträge können nun bis zum 15. Juli 2021 gestellt werden.

Das Thüringer Sonderprogramm "Chancengeber*innen" soll in den nächsten Monaten hauptberuflich selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, in den Thüringer Sozialeinrichtungen als kreative Kräfte auf dem Gebiet der kulturellen Bildung und Teilhabe tätig werden zu werden.

Im Fokus stehen dabei Vermittlungsangebote, die die Bewohner*innen und Besucher*innen von sozialen Einrichtungen direkt zur Teilhabe und Partizipation an Kultur ansprechen. Das Programm möchte Künstler*innen die Chance geben, sich mit Angeboten zu bewerben, die Kunst und Kultur im Rahmen von nicht öffentlichen Vorträgen, Lesungen, Theater, Performances, Konzerten etc. umfassen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sin Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen haben, weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, und die im Haupterwerb freiberuflich tätig sind.

Umfang und Höhe die Förderung?

Jede/r Antragsteller*in kann für fünf Veranstaltungen/Angebote (incl. Honorare, Reise- und Sachkostenpauschale) ein Stipendium in Höhe von 1.800,00 Euro beantragen. Die Förderung umfasst entweder fünf Angebote in einer sozialen Einrichtung oder ein Angebot in fünf unterschiedlichen Einrichtungen. Die Antragsteller müssen die Einrichtung(en) eigenständig als Kooperationspartner*innen gewinnen. Die Vorhaben müssen im Zeitraum vom 1. September bis 28. Februar 2022 (Frist verlängert) durchgeführt werden.

Welche Einrichtungen kommen in Frage?

Senioren- und Pflegeheime, Einrichtungen der Tagespflege, Seniorenclubs, Hospizeinrichtungen. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Wiedereingliederung, Einrichtungen der Kindertagespflege, Einrichtungen der Familienarbeit u.ä., Kinderheime. Ausgenommen sind ausdrücklich Bibliotheken, Schulen, Volkshochschulen und andere Einrichtungen, die keine sozialen Einrichtungen sind.

Antrag und Bewerbungsfristen

Anträge auf Förderung sind beim Thüringer Literaturrat e.V. bis zum 15. Juli 2021 ausschließlich per E‑Mail an die Adresse chancengeberinnen@gmx.de zu stellen. Erforderlich sind Projektantrag im Word- oder PDF-Format mit einer aussagekräftigen Projektbeschreibung im Umfang von max. 1.800 Zeichen sowie eine Ausweiskopie.

Künstler*innen, die fristgerecht eine Bewerbung einreichen und die o.g. Bedingungen erfüllen, erhalten bis zum 31. August 2021 eine Mitteilung über die Förderung.

Das Sonderprogramm wird ausgerichtet vom Thüringer Literaturrat e.V. (Projektträger) in Kooperation mit dem Kulturrat Thüringen und der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

» Weitere Informationen auf der Webseite des Thüringer Literaturrats

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