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Corona-Hilfe für Soziokultur, Kinos, freie Theater und Festivals gestartet

Wie die Thüringen Staatskanzlei bekannt gab, können ab sofort gemeinnützige Träger aus dem Bereich der Soziokultur, freien Theater, Festivals und Kinos Finanzhilfen zur Kompensation von Einnahmeausfällen, die infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie entstanden sind, beantragen.

Anträge im Bereich der Festivals, Soziokultur und Freien Theater können bis zum 31. Juli 2020 (1. Stufe) bzw. 15. Oktober (2. Stufe) bei der GFAW gestellt werden (Anträge im Bereich der Kinos bis zum 31. August 2020). Die Antragsteller müssen ihre Einrichtung in Thüringen haben. Voraussetzung für eine Beantragung ist, dass der Antragsteller alles unternommen hat, um seine laufenden Kosten so weit wie möglich zu reduzieren.

Die Finanzhilfe wird rückwirkend für den Zeitraum vom 18. März 2020 bis maximal 17. Juli 2020 (1. Stufe) gewährt. Bei Fortbestehen des Liquiditätsengpasses kann eine weitere Hilfe für den Zeitraum ab 18. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 gewährt werden.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten oder Verpflichtungen (nach Abzug aller verfügbaren Einnahmen) ergibt. Die Finanzierungslücke muss durch die Vorlage einer aktuellen Ausgabe- und Einnahmeübersicht o.ä. des betreffenden Zeitraums glaubhaft gemacht werden.

Das Antragsformular und die komplette Richtlinie finden sich auf den Seiten der GFAW. Für weitere Fragen hat die GFAW zudem unter der Nummer 0361 22230 eine Hotline eingerichtet.

» Zur Antragstellung auf der GfAW-Webseite

» Zur Pressemitteilung der Thüringer Staatskanzlei

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