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Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen und Soloselbstständige gestartet

Ab sofort können Unternehmen und Soloselbstständige über ihren Steuerberater Corona-Überbrückungshilfen für die Monate Juni bis August beantragen. Soloselbständige in Thüringen können zusätzlich einen Zuschuss zu den Lebenserhaltungskosten von 1.180 Euro monatlich für maximal zwei Monate erhalten.

Beantragen können die Überbrückungshilfe Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige freier Berufe bis Ende August 2020 für maximal drei Monate (Juni bis August). Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Hierfür muss dieser sich auf dem zentralen Internetportal für die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zunächst registrieren. Anschließend kann die Antragstellung erfolgen. Das Portal ist ab sofort freigeschaltet. Die Anträge werden dann zur Antragsbearbeitung an die Thüringer Aufbaubank weitergeleitet, von der aus auch die Auszahlung der Hilfen erfolgt.

Wesentliche Zugangsvoraussetzung zur Förderung ist, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Die Überbrückungshilfe wird dann als anteiliger Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gezahlt, sofern die Umsatzausfälle weiterhin mindestens 40 Prozent betragen. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beläuft sich der maximale Erstattungsbetrag auf 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten auf 15.000 Euro für drei Monate.

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten, wie Mieten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Betriebskosten oder Versicherungen. Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn sind nicht förderfähig.

In Thüringen können Soloselbständige, die die Zugangsvoraussetzungen zum Bundesprogramm erfüllen, zusätzlich einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro monatlich für maximal zwei Monate im Geltungszeitraum Juni bis August 2020 beantragen. Der Zuschuss wird unabhängig von einem etwaigen Umsatzrückgang gewährt und muss ebenso vom Steuerberater über das Antragsportal beantragt werden.

Die Antragsfrist wurde bis 30. September verlängert.

UPDATE: Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober 2020 gestellt werden.

» Zum zentralen Antragsportal des Bundes für die Corona-Überbrückungshilfe

» Weitere Informationen auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank

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