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Neues Corona-Förderprogramm der Deutschen Stiftung Engagement und Ehrenamt (bis 01.11.)

Unter dem Titel "Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona" legt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen. Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen.

  • Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
    Die Entwicklung digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- oder auszubauen.
  • Nachwuchsgewinnung
    In diesem Schwerpunkt fördern wir innovative Wege der Nachwuchsgewinnung sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtstrukturen in der andauernden Corona-Pandemie. Besonders Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement- und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden — nicht zuletzt, um bestehende Angebote zu erhalten.
  • Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
    In diesem Schwerpunkt wollen wir gute Rahmenbedinungen für Engagement und Ehrenamt explizit in in strukturschwachen und ländlichen Räumen fördern. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- und Ehrenamtsstrukturen.

Förderhöhe und Eigenanteil

Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Weiterleitungen bis zu 10.000 Euro sind möglich, der Erstempfänger kann hierfür bis zu 1.5 Millionen Euro beantragen. Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 %, das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %. Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, hier benötigen Sie einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 %.

Welche Ausgaben können gefördert werden?

  • Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software)
  • projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
  • projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
  • begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software)
  • Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen).

Bewerbung:

Die Antragstellung sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. November 2020 erfolgen. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich.

» Weitere Infos, Förderrichtline und Antragstellung unter: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung

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