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Neues Bundesförderprogramm für Lüftungsanlagen (ab 19.10.)

Für den Einbau von Lüftungsanlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind stehen über ein neues Bundesprogrammdes Bundeswirtschaftsministeriums  insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Sie kann, im Gegensatz zu den entsprechenden Förderungen des NEUSTART-Kultur-Programms, in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind, in Anspruch genommen werden. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Die Förderrichtlinie im Umfang von 500 Mio. Euro, wird voraussichtlich bis 2024 laufen. Für das Jahr 2021 stehen 200 Mio. Euro zur Verfügung.

Der Start des Bundesförderprogramms wird aller Voraussicht nach am Montag, den 19.10.2020 sein. Die Mittel werden nach dem "Windhund-Prinzip" vergeben. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.

» Zur Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

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