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Neue Corona-Verordnung in Thüringen

Seit dem 23. Januar gilt in Thüringen die neue Infektionsschutzverordnung, die sich jedoch nur geringfügig von der bisherigen unterscheidet. Angepasst wurden die 2G-Plus-Regelung sowie die Absonderungsregelungen. Kulturveranstaltungen unterliegen weiterhin 2G und Kapazitätsbegrenzungen; Clubs bleiben weiterhin geschlossen.

Folgende Regelungen sind neu bzw. wurden angepasst:

Anpassung der 2G-Plus-Regelung: Für Bereiche mit 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt für die folgenden Personen die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses:

  • Geboosterte
  • "frisch" Geimpfte (Zeitpunkt der Grundimmunisierung liegt höchstens drei Monate zurück)
  • "frisch" Genesene (bis zu 90 Tage nach positivem Befund, gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV)
  • Genesene mit mindestens einer Impfung vor oder nach der Infektion (ohne zeitliche Befristung)

Wegfall der Personenobergrenze bei Demonstrationen (zuvor unter freiem Himmel max. 35 Personen erlaubt)

Anpassung der Absonderungsregelungen (gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar 2021):

  • Die Dauer der Absonderung wird auf zehn Tage verkürzt. Symptomfreie Personen können sich in der Regel ab dem siebten Tag "freitesten".
  • Bereits "geboosterte" Personen sowie vergleichbare Gruppen (siehe Ausnahmen bei 2G-Plus) sind von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie keine Symptome haben.

Die Verordnung gilt bis zum 8. Februar 2022.

» Aktuelle Maßnahmen im Überblick: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen

» Aktuelle Verordnung: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

» Siehe auch unsere Zusammenstellung Coronavirus: Informationen für Kulturschaffende in Thüringen

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