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Neue Thüringer Corona-Grundverordnung setzt auf weitere Lockerungen

Die neue Thüringer Corona-Grundverordnung, die ab dem 13. Juni 2020 gilt, setzt auf eine weitere Lockerung der Beschränkungen. Danach sind kulturelle Veranstaltungen grundsätzlich unter Einhaltung bestimmter Bedingungen wieder möglich.

Die wichtigsten Regelungen, insbes. für den Kulturbereich sind folgende:

  • Mindestabstand und Kontaktbeschränkungen: Weiterhin ist "wo immer möglich und zumutbar" ein Mindestabstand von wenigstens 1,5 m einzuhalten. Es wird lediglich "empfohlen", sich nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und Angehörigen eines weiteren Haushalts (oder mit nicht mehr als zehn sonstigen Personen) aufzuhalten.
  • Veranstaltungen: Grundsätzlich sind Kulturveranstaltungen, wie Konzerte, Orchester- und Theateraufführungen, Lesungen und Kinos in geschlossenen Räumen möglich.
  • Dafür sind Infektionsschutzkonzepte zu erarbeiten und vorzuhalten. Darin sind neben den Hygienemaßnahmen festzuhalten, dass ein kontrollierbaren Zu- und Abgang und eine Teilnahme ausschließlich auf Sitzplätzen mit 1,5 m Abstand gewährleistet wird. Es besteht die Möglichkeit, bei Angehörigen eines gemeinsamen Haushalts und ggf. eines weiteren Haushalts auf den Mindestabstand zu verzichten. Eine Genehmigung der Veranstaltungen ist nicht nötig.
  • Zudem müssen die Kontaktdaten der Besucher*innen unter Einhaltung des Datenschutzes erfasst werden (Name, Anschrift oder Telefonnummer, Datum und Uhrzeit) und für die Dauer von vier Wochen aufbewahrt werden.
  • Nicht öffentliche Veranstaltungen sowie private oder familiäre Feiern können unter Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften stattfinden. Eine Anzeige ist ab 30 Personen in geschlossenen Räumen und ab 75 Personen unter freiem Himmel notwendig.
  • Weiterhin sind bis zum 31. August 2020 folgende Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote geschlossen zu halten beziehungsweise untersagt: Tanzlustbarkeiten und Diskotheken, Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Festivals, Kirmes und ähnliche, öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen.

Die Verordnung gilt bis zum 15. Juli 2020.

» Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 9. Juni 2020

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