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Neue Thüringer Corona-Verordnung
Seit 1. März gilt in Thüringen die neue Corona-Infektionsschutzverordnung. Darin sind weitere Lockerungen festgelegt, u.a. bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen sowie in der Gastronomie. Die Verordnung gilt bis zum 19. März. Danach sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen.
Mit der Neufassung der Verordnung wird der zweite Schritt des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung wird das bestehende Thüringer Ampelsystem auf ein 2-Stufen-System reduziert: Die Basisstufe und die Infektionsstufe. In der Basisstufe werden die von Bund und Ländern beschlossenen Öffnungsschritte umgesetzt. Sollte in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die lokale Hospitalisierungsinzidenz und zeitgleich die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen erneut einen kritischen Wert übersteigen, treten mit der Infektionsstufe automatisch lokal verschärfte Maßnahmen in Kraft.
Die Verordnung tritt am Dienstag, 1. März 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022. An diesem Tag laufen die über das Bundes-Infektionsschutzgesetz geregelten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aus.
Neuregelungen im Überblick (Basisstufe)
Öffentliche Veranstaltungen inkl. kulturelle und Sportveranstaltungen:
In geschlossenen Räumen:
- 3G bei bis zu 500 Personen
- 2G-Plus bei mehr als 500 Personen
- Kapazitätsbegrenzung: 60 %Max. 6.000 Personen
- Anzeigepflicht: 10 Tage (ausgenommen Regelbetrieb)
- Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske)
Unter freiem Himmel:
- 2G bei mehr als 500 Personen (darunter keine Zugangsbeschränkung)
- Kapazitätsbegrenzung: 75 %
- Max. 25.000 Personen
- Anzeigepflicht: 10 Tage (ausgenommen Regelbetrieb)
- Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske)
Diskotheken/Clubs:
- 2G-Plus
- Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP-Maske)
Nichtöffentliche/private Veranstaltungen:
In geschlossenen Räumen:
- 3G
- ab 30 Personen: Anzeigepflicht 10 Tage im Voraus
- Max. 100 Personen
Unter freiem Himmel:
- ab 50 Personen: Anzeigepflicht 10 Tage im Voraus
- Max. 200 Personen
Gastronomie inkl. Bars:
- 3G
- Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP-Maske); Ausnahme: am festen Sitzplatz
Einrichtungen/Angeboten der Freizeitgestaltung in geschlossenen Räumen (z. B. Museen, Bibliotheken, Sehenswürdigkeiten, Zoos, Freizeitparks, Themenparks, Spielplätze):
- 3G
- Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP-Maske)
Proben von Orchestern und Chören (in geschlossenen Räumen):
- 3G (bei Chören und Blasinstrumenten)
Basisstufe und Infektionsstufe
In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt tritt, abweichend von den Regelungen in der Basisstufe, die Infektionsstufe ein, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen
- die Hospitalisierungsinzidenz in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt den Schwellenwert von 12,0 und
- die thüringenweite Belastung der Intensivstationen mit COVID-19-Patienten den Schwellenwert von 12,0 Prozent
erreicht oder überschritten werden.
In dem jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt gelten dann ab dem übernächsten Tag nach Bekanntgabe des Eintretens der Infektionsstufe automatisch verschärfte Maßnahmen.
Tiefgreifende Schutzmaßnahmen entfallen ab 20. März:
Ab 20. März sollen lt. Bund-Länderbeschluss vom 16. Februar alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Das heißt, auch kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Theater, Konzerthäuser und Kinos, können ab dem 20. März grundsätzlich auf Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen verzichten.
Allerdings bedürfe es über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen. Hierzu zählen insbesondere:
- Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen
- das Abstandsgebot
- allgemeine Hygienevorgaben
- die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus
» Tagesaktuelle Einstufung der Landkreise und kreisfreien Städte: www.tmasgff.de/infektionslage
» Aktuelle Thüringer Corona-Infektionsschutzverordnung: www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage