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Neue Förderrunde: MITEINANDER REDEN für ländliche Räume (13.01.2025)
Das bundesweite Förderprogramm MITEINANDER REDEN startet 2025 in eine vierte Förderrunde. Gesucht werden 100 Projekte im ländlichen Raum, deren Ideen und Formate dazu beitragen, Kontroversen zu führen und Begegnungsorte zu schaffen, um (neues) Vertrauen in Demokratie zu stärken. Es ist eine Förderung von bis zu 8.000 Euro möglich.
Im Förderzeitraum vom 1. Februar bis 31. Oktober 2025 unterstützt die Bundeszentrale für Politische Bildung vielfältige, bunte und innovative Formatideen, die zur Stärkung von gegenseitiger Toleranz und zur konstruktiven Mitgestaltung ländlicher Lebenswelten anregen wollen und die gegen menschenfeindliche, extremistische und rassistische Einstellungen eintreten.
Das Programm richtet sich an Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Gemeindeverbände sowie Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städten und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner*innen kommen.
Die beantragten Projekte sollten darauf gerichtet sein, einige der folgenden Programmziele zu erreichen:
- Dialog fördern, um Polarisierung, Diskriminierung und Vorurteile abzubauen.
- Fähigkeiten für kontroverse Diskussionen und Streitkultur vermitteln.
- Gemeinschaft und Dialog in der Kommune und sozialen Gruppen stärken.
- Wissen vermitteln, wie Politik, Verwaltung und Bürger zusammenarbeiten können.
- Konfliktfähigkeit bei der Umsetzung von Projekten stärken.
- Austausch zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen fördern.
- Räume für Eigeninitiative und Selbstwirksamkeit schaffen.
- Orte ohne Rassismus und Extremismus gestalten.
- Kreative, innovative politische Bildungsprojekte unterstützen.
Wissen über (Lokal-)Politik weitergeben.
Die Förderung beinhaltet eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 8.000 Euro für das Jahr 2025. Gefördert werden Honorarkosten für Projektmanagement, Moderation, Referent*innen oder Künstler*innen sowie Beratung. Außerdem können Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit und Reisekosten (ohne Tagegeld) finanziert werden. Darüber hinaus beinhaltet die Förderung eine Prozessbegleitung, Vernetzungs- und Qualifizierungsformate.
Antragsfrist: 13. Januar 2025
Das Bewerbungsverfahren ist einstufig. Es erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular.