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Neue Corona-Verordnung mit Erleichterungen

Seit dem 7. Februar gilt in Thüringen eine neue Corona-Verordnung. Sie bringt einige Erleichterungen, etwa 3G für die Gastronomie oder das Wegfallen der Pflicht zur Kontaktpersonennachverfolgung. Auch können Kommunen weitere Öffnungsschritte ab Frühwarnstufe 2 nun einenständig vollziehen. Die Verodnung gilt bis einschließlich 2. März 2022.

Folgende Regelungen gelten aktuell für den Kulturbereich in Thüringen:

Veranstaltungen (auch Kulturveranstaltungen)

Innenraum:

  • Anzeigepflicht mind. 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • maximale Kapazitätsauslastung von bis zu 40 Prozent
  • bis 50 gleichzeitig teilnehmenden Personen: 2G
  • ab 50 bis max. 500 Personen: 2G Plus

Außenraum:

  • 2G
  • Anzeigepflicht mind. 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • maximale Kapazitätsauslastung von bis zu 50 Prozent
  • Personenobergrenze von gleichzeitig 1.000 teilnehmenden Personen

Darüber hinaus:

  • Kultureinrichtungen, insbesondere in Museen, Archive oder Bibliotheken: 2G
  • Auftritte und Proben von Orchestern (mit Blasinstrumenten) und von Chören: 2G Plus
  • Gaststätten: 3G
  • Clubs, Bars und Diskotheken: geschlossen 
  • Ausstellungen (keine Kunstausstellungen) und Messen: untersagt 
  • Volks- und Stadtfeste, Winter- oder Frühlingsmärkte, Kirmes, Festivals: untersagt 

Die verpflichtende Kontaktpersonennachverfolgung, z.B. in Gaststätten, entfällt zugunsten einer allgemeinen Empfehlung, insbesondere die Corona-Warn-App zur Kontaktnachverfolgung zu nutzen.

Weitere Öffnungsschritte ab Frühwarnstufe 2 möglich:

Landkreise und kreisfeie Städte, die sich aufgrund des Frühwarnsystems bereits in Warnstufe 2 befinden, können mittels Allgemeinverfügungen lokal weitere Lockerungen umsetzen. Eine Übersicht zu den möglichen Öffnungsschritten ist abrufbar unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen.

Mögliche Verschärfungen in den Hotspotstufen 3+ und 3 ++

Zur Vorbereitung auf eine mögliche stärkere Belastung der Thüringer Krankenhäuser enthält das Ampelsystem weiterhin die Hotspotstufen 3+ und 3++. Im Vergleich zur bisherigen Verordnung gab es hier Veränderungen an den Schwellenwerten. Zum Erreichen der Hotspotstufe 3+ muss die Sieben-Tage-Inzidenz lokal über 1.500 liegen und die lokale Hospitalisierungs-Inzidenz über 12,0 oder die landesweite Belastung der Intensivstationen über 12 Prozent. Zum Erreichen der Hotspotstufe 3++ muss die Sieben-Tage-Inzidenz über 2.000 liegen, die lokale Hospitalisierungs-Inzidenz über 12,0 und die landesweite Belastung der Intensivstationen über 12 Prozent.

Die Verordnung tritt am 7. Februar 2022, in Kraft und gilt bis einschließlich 2. März 2022.

» Aktuelle Thüringer Verordnung unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung

» Aktuelle Maßnahmen im Überblick: www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage#c923

» Siehe auch: Coronavirus: Informationen für Kulturschaffende in Thüringen

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